Gewalttat in Kirchweyhe:Richter verurteilen Schläger zu fast sechs Jahren Haft

Es war ein schwieriger Indizienprozess, in dem sich die Zeugen erheblich widersprachen: Doch am Ende sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Täter sein Opfer so heftig getreten hat, dass es wenig später an den Verletzungen starb.

Die Tat ereignete sich am 10. März vergangenen Jahres auf dem Bahnhofsplatz von Kirchweyhe, einem kleinen Ort unweit von Bremen. Das Opfer, ein 25-Jähriger Lackierer, erlitt einen Fußtritt in den Rücken, prallte gegen einen Bus, dann auf den Gehweg, musste wiederbelebt werden und starb vier Tage später an seinen Kopfverletzungen.

Für diese Tat verantwortlich, davon sind die Richter am Landgericht im niedersächsischen Verden überzeugt, ist ein 21-Jähriger. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist er zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Nach mehr als 30 Verhandlungstagen endet damit ein schwieriger Indizienprozess. Die Verteidigung hatte Freispruch, die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Jugendhaft gefordert.

Die Richter mussten eine Vielzahl von Zeugenaussagen beurteilen, die sich zum Teil erhebliche widersprachen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich in ihren Plädoyers einig, dass mehrere Zeugen gelogen haben oder sie sich nicht richtig erinnern konnten, teilweise, weil sie zum Tatzeitpunkt betrunken waren.

Im Prozess traten Zeugen auf, die gesehen haben wollen, wie der Angeklagte das Opfer mit einer Art Kung-Fu-Sprung niederstreckte. Andere sprachen dagegen von einem Schlag oder einem Herumschleudern.

Der Angeklagte, der bereits 2008 wegen Körperverletzung zu Jugendarrest verurteilt worden war, schwieg während des gesamten Prozesses. Bei einem Haftprüfungstermin zuvor hatte er angegeben, dass ein anderer Mann der Täter sei und er das am Boden liegende Opfer nur aus Versehen getreten habe, weil er auf dem schneeglatten Weg ausgerutscht sei.

Erst in seinem Schlusswort sagte der junge Mann, der seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft sitzt, er schäme sich, weil er sich aus dem Streit nicht herausgehalten habe.

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