Getöteter deutscher Austauschschüler:Für Angeklagten war Tod von Diren D. Grund zur Freude

  • Für den Angeklagten Markus Kaarma war der Tod des deutschen Austauschschülers Diren D. ein Grund zu "frohlocken". Die Nachbarn könnten sich jetzt sicherer fühlen. Das geht aus Telefongespsrächen Kaarmas mit seiner Partnerin hervor.
  • In den Telefonmitschnitten äußerte er sich zudem widersprüchlich zum Tathergang in seiner Garage. Dort hatte er in der Nacht zum 27. April Diren D. erschossen.

Widersprüchliche Angaben

Für den Hausbesitzer Markus Kaarma aus dem US-Bundesstaat Montana war der Tod des Hamburger Austauschschülers Diren D. ein Grund zum Jubel. "Vergiss nicht, dass der Junge dabei war, eine Straftat in unserem Heim zu begehen", sagte der Angeklagte kurz nach den tödlichen Schüssen auf den Jungen in seiner Garage am Telefon seiner Lebensgefährtin. "Alle sollten frohlocken, dass sich unsere Nachbarn jetzt sicherer fühlen können."

Der Mitschnitt des Telefonats, das Kaarma aus der Untersuchungshaft führte, wurde am Donnerstag den Geschworenen in Missoula vorgespielt. Kaarma war nur eine Nacht in Haft, bevor er auf Kaution freigelassen wurde. Er verbrachte Stunden am Telefon mit seiner Lebensgefährtin. In der Serie von Telefonmitschnitten machte der 30-Jährige widersprüchliche Angaben zum Ablauf der Tat in der Nacht zum 27. April.

An einer Stelle sagte Kaarma, er habe nichts sehen können und gefürchtet, die in der Garage gefangene Person werde ihn wie ein Bulle aus dem Dunkeln heraus anspringen. Später sagte er, er habe durchaus etwas gesehen. "Ich dachte, er hatte was in der Hand. Ich fühlte mich echt bedroht. Ich geriet in Panik", sagte der Angeklagte in dem Telefonmitschnitt.

Kaarma beruft sich auf die Castle-Doktrin

Kaarma nannte es unglaublich, dass er der vorsätzlichen Tötung beschuldigt wird und lebenslänglich hinter Gitter kommen könne. Er kündigte an, sich auf die sogenannte Castle-Doktrin zu berufen.

In Montana und vielen anderen US-Bundesstaaten dürfen Hausbesitzer tödliche Gewalt anwenden, sofern nachvollziehbar ist, dass sie um Leib und Leben fürchteten. Andernfalls drohen zehn bis 100 Jahre Haft. Der Prozess zu dem Tod des 17-jährigen Deutschen vor dem Bezirksgericht von Missoula läuft voraussichtlich noch bis 19. Dezember.

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