Süddeutsche Zeitung

Gesetzesänderung:Einbrecher sollen künftig härter bestraft werden

Die Bundesregierung will mit härteren Strafen gegen die hohe Zahl von Wohnungseinbrüchen vorgehen. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach für Einbrüche in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll. Insgesamt reicht der Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren.

Einen sogenannten minderschweren Fall soll es bei Einbrüchen in Privatwohnungen nicht mehr geben. Bislang galt bei Wohnungseinbrüchen eine Mindeststrafe von einem halben Jahr, in minder schweren Fällen sogar nur von drei Monaten.

Durch das höhere Strafmaß können künftig Verfahren auch nicht mehr einfach eingestellt werden. Außerdem ist es mit den Neuregelungen möglich, leichter als bisher abzufragen, wer sich mit seinem Handy innerhalb einer bestimmten Funkzelle aufgehalten hat und damit als Täter infrage kommt. Zudem dürfen die Ermittler künftig Telefon- und Internetdaten aus der Vorratsdatenspeicherung nutzen.

Traumatische Folgen für die Opfer

"Einbruchsdiebstähle in die private Wohnung sind Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindringen - und bei den Opfern traumatische Folgen haben können", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). "Wir müssen alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu schützen."Im Gesetzentwurf aus Maas' Ministerium heißt es, neben finanziellen Auswirkungen könne ein Wohnungseinbruch gravierende psychische Folgen haben und das Sicherheitsgefühl der Bewohner massiv beschädigen. Das bisherige Strafmaß werde dem nicht gerecht.

Die Frage der Wohnungseinbrüche spielt auch im Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen eine große Rolle, wo am Sonntag ein neuer Landtag gewählt wird.

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