Gesetzentwurf zur Sterbehilfe:Der Weg über das Strafrecht ist falsch

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Szene aus einem Pflegeheim: Mediziner und Ethiker empfehlen nun, ärztlich assistierte Selbsttötung unter strengen Voraussetzungen zu erlauben. (Foto: dpa)

Welches Leiden ist ein unerträgliches Leiden? Und in welchem Stadium einer Krankheit sollen Ärzte es beenden dürfen? Ein Gesetzesentwurf eröffnet eine schwierige Diskussion über die Bedingungen für Sterbehilfe. Dabei muss sich zuerst das Selbstverständnis der Ärzte verändern.

Kommentar von Nina von Hardenberg

Viele Menschen befürchten, im Sterben die Kontrolle über ihr Leben zu verlieren. Diese Angst ist um so größer, je jünger und fitter ein Mensch ist; und je wichtiger ihm ein selbstbestimmtes Leben ist. Auch in Deutschland wünschen sich die Bürger in Umfragen immer wieder, dass ihnen jemand beim Sterben hilft, wenn das Leben zur schlimmen Last wird. Darum dürfte der jetzt von einer Gruppe von Ärzten, Ethikern und Juristen vorgelegte Gesetzesvorschlag vielen willkommen sein. Er soll es den Medizinern explizit erlauben, sterbewilligen Kranken beim Suizid zu helfen.

Der Co-Autor und Palliativmediziner Gian Domenico Borasio wagt damit einen Tabubruch, der auch die Debatte im Bundestag beeinflussen dürfte. Die Palliativmedizin lehnt traditionell jede Form von Sterbehilfe ab. Doch Vorsicht: Was nach Liberalisierung der Sterbehilfe klingt, würde die Ärzte am Ende sogar beschränken - und damit die Autonomie ihrer Patienten.

Die vier Autoren verfolgen ein ehrenwertes Anliegen: Sie wollen den Arzt als Ansprechpartner des sterbenskranken Patienten stärken und zugleich fragwürdige andere Sterbehelfer verbieten. Künftig sollte darum grundsätzlich jeder bestraft werden, der einem anderen beim Suizid hilft (also auch etwa Sterbehilfevereine wie Dignitas Deutschland), so der Vorschlag. Ausgenommen von dem Verbot wären Angehörige und Freunde und unter bestimmten Bedingungen eben auch Ärzte.

Welches Leiden ist ein unerträgliches Leiden?

Die Bedingungen aber sind der heikle Punkt des Vorstoßes. Die Autoren wollen die ärztliche Suizidhilfe nur für Patienten zulassen, die an einer "unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden". Demenzkranke und Querschnittsgelähmte etwa fielen wohl nicht darunter.

Welches Leiden ist ein unerträgliches Leiden? Und in welchem Stadium der Krankheit sollen Ärzte es beenden dürfen? Mit ihrer Einschränkung machen die vier Autoren eine schwierige Diskussion auf. Patienten leiden nicht unbedingt in der Endphase einer Krankheit am meisten. Schmerzen sind zum Beispiel selten der Grund für den Todeswunsch. Es ist vor allem der Verlust an Selbstständigkeit, den einige Menschen nicht ertragen können. Den aber könnte ein gelähmter Mensch genauso nachvollziehbar beklagen.

Untersuchungen aus dem US-Bundesstaat Oregon, in dem der ärztlich assistierte Suizid seit Jahren erlaubt ist, zeigen, dass dort die Suizidhilfe ganz unabhängig von der Krankheit besonders häufig von Akademikern in Anspruch genommen wird, darunter viele Ärzte und Juristen - also mutmaßlich Menschen, die einen Kontrollverlust besonders schwer ertragen.

Freiheit gibt es nur bei echter Alternative

Leiden ist immer individuell. Darum sollte der Arzt auch möglichst individuell helfen dürfen. Es ist darum richtig, den Ärzten den Rücken zu stärken. Eine Änderung des Strafrechts ist aber der falsche Weg. Die Ärzte müssen ihren Patienten zuallererst Alternativen anbieten können. Manche Menschen mag die Vorstellung beruhigen, dass ihm der Arzt notfalls ein Gift geben kann. Eine freie Entscheidung aber kann nur treffen, wer echte Alternativen hat, wer den Suizid nicht aus Angst vor einem unwürdigen Ende wählt. Die Ärzte müssen ihren Patienten bei einer tödlichen Diagnose mehr bieten können, als sie einfach mit ihrer Angst nach Hause zu schicken. Palliativmedizin hat zuletzt viel dafür getan, Angst zu zerstreuen. Aber es gibt sie längst nicht überall. Hospizdienste, die zu den Menschen nach Hause kommen, verteilen nicht nur Schmerzmittel, sie vermitteln Wärme und Sicherheit. Das nimmt einer Krankheit den Schrecken.

Wenn dann trotzdem ein Patient die Situation nicht erträgt, soll der Arzt ihm helfen können - ohne viele Regeln und ganz sicher ohne Strafrecht. Der Gesetzgeber hat zu Recht die Hilfe zum Suizid straffrei gelassen. So dürfen auch Ärzte ihren Patienten längst beistehen, wenn diese sich töten wollen. Das ist richtig so. Was die Mediziner verunsichert und behindert, ist vor allem ihr eigenes Standesrecht, wie die vier Autoren zu Recht beklagen. Ärzte "dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten", heißt es in der erst 2011 verschärften Musterberufsordnung. Wer dagegen verstößt, dem droht der Verlust der Approbation.

Sterbehilfe für Kinder
:Todeswunsch als Hilfeschrei

Belgien könnte die Sterbehilfe bald auf todkranke Kinder und Jugendliche ausweiten. Scheinheilig findet der Palliativmediziner Boris Zernikow die Debatte. Im Gespräch mit SZ.de erklärt er, wie man den Todeswunsch kleiner Patienten ernst nehmen kann, ohne ihn umzusetzen.

Von Violetta Simon

Doch in der Ärzteschaft herrscht Uneinigkeit in dieser zentralen Frage, längst nicht alle Landesärztekammern haben die Vorgabe übernommen. Und bei dem einzigen Prozess, den es dazu gab, stellte ein Berliner Gericht fest, dass der Satz - so pauschal formuliert - unwirksam sei. Auch die Autoren des Gesetzentwurfs selbst halten ihn für verfassungswidrig, weil er den Arzt in seiner Berufsausübung und auch in seiner Gewissensfreiheit beschränkt. Wichtiger als jede Gesetzesänderung ist deshalb, dass sich die Ärzte ihrer Rolle bewusst werden.

© SZ vom 27.08.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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