Süddeutsche Zeitung

Gesetzentwurf:Bundesregierung will Flüchtlinge ab sechs Jahren per Fingerabdruck identifizieren

  • Bisher war eine Identifizierung per Fingerabdruck von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erst ab 14 Jahren möglich. Das will die Bundesregierung nun ändern.
  • Damit ihnen "rasch Hilfe" zuteil werden könne, müssten sie "schnell identifizierbar sein", so der Entwurf. Bundespolizisten sollen die Registrierung durchführen.
  • Flüchtlingsverbände finden den Entwurf "perfide".

Von Constanze von Bullion, Berlin

Die Bundesregierung will unbegleitete minderjährige Flüchtlinge schneller identifizieren. Jugendämter sollen verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass unbegleitete Minderjährige nach der Einreise "unverzüglich der örtlich zuständigen Ausländerbehörden vorgestellt" werden. Diese können dann eine unerlaubte Einreise registrieren - noch bevor ein vom Jugendamt eingesetzter Vormund ein Asylverfahren anstrengt. So sieht es ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor.

Schon ab dem sechsten Lebensjahr sollen unbegleitete Minderjährige per Fingerabdruck identifiziert werden können. Bisher ist das erst ab 14 Jahren möglich. Damit Minderjährigen "rasch Hilfe" zuteil werden könne, müssten sie "schnell identifizierbar sein", so der Entwurf. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) nannte die Pläne "perfide" und warnte davor, zu Lasten des Kindeswohls Verfahren zu beschleunigen.

42 309 Einreisen unbegleiteter Minderjährige wurden 2015 registriert, nur etwa jeder Zweite beantragte Asyl. Inzwischen gehen die Zahlen zurück, die Verfahren aber bleiben zäh. Oft registrieren Ausländerbehörden Minderjährige erst beim Asylverfahren oder verlieren sie aus den Augen, weil sie sich zu Verwandten absetzen. Sie seien "aufgrund ihrer zumeist finanziell angespannten Situation" erhöhten Gefahren ausgesetzt, heißt es im Entwurf des "Datenaustausch-Verbesserungsfortentwicklungsgesetzes". Mit ihm will Bundesinnenminister Thomas des Maizière (CDU) die digitale Datenübermittlung bei erwachsenen Asylbewerbern beschleunigen. Der Entwurf widmet sich aber auch Minderjährigen, für die das Bundesfamilienministerium zuständig ist.

Bisher entscheiden Jugendämter, ob ein Flüchtling als minderjährig gilt. Als erstes wird dann ein Vormund bestellt. Ob dieser Vorrang des Jugendamts nun zugunsten der Ausländerbehörden eingeschränkt wird, lässt der Text des Gesetzentwurfs offen. Unbegleitete Minderjährige sollen "zeitnah zu ihrer Einreise - und damit vor der Äußerung eines Asylgesuchs durch einen Vormund" durch Bundespolizisten oder Aufnahmeeinrichtungen "als unerlaubt eingereiste oder aufhältige Personen" registriert werden können, heißt es darin. Mehrere Ressorts der Bundesregierung sollen Einwände angemeldet haben. "Es ist perfide zu behaupten, dass Minderjährige vor Ausbeutung und Gefahren geschützt würden, indem man ihnen einen umgehenden Zugang zum Kinderschutz verwehrt", erklärte Ulrike Schwarz vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sie befürchtet, dass mit der Erstregistrierung durch Bundespolizisten oder Mitarbeiter einer Erstunterkunft auch schon eine Entscheidung fällt, ob ein Flüchtling als minderjährig gilt. Hierfür sei aber pädagogische Expertise des Jugendamts nötig. Im Bundesinnenministerium hält man solche Sorgen für unbegründet. Für Erstunterbringung und Altersfeststellung bleibe das Jugendamt zuständig.

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SZ vom 22.03.2017/vbol
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