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Schmerzensgeld-Prozess:Lufthansa muss Germanwings-Opferfamilien nicht entschädigen

Es geht um die Hinterbliebenen der 150 Todesopfer, die in der Maschine saßen, die 2015 von einem Co-Piloten gegen einen Berg geflogen wurde. Das Landgericht Essen hält es für möglich, dass der Staat belangbar sein könnte.

Das Landgericht Essen hat fünf Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen Klagen von Hinterbliebenen der Opfer auf zusätzliche Zahlungen von Schmerzensgeld abgewiesen. Weder die Germanwings-Muttergesellschaft Lufthansa noch eine Flugschule des Unternehmens seien nach Auffassung der 16. Zivilkammer des Gerichts für die fliegerärztliche Untersuchung des Piloten Andreas L. zuständig gewesen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts am Mittwoch.

Diese gehöre vielmehr zum Kernbereich der Flugsicherheit und sei damit eine staatliche Aufgabe, für die das Luftfahrtbundesamt zuständig sei. Vor dem Gericht hatten der Sprecherin zufolge acht Kläger zusätzliche Zahlungen in einer Höhe von rund sieben Millionen Euro durchsetzen wollen. Hinterbliebene der Absturz-Opfer hatten vor dem Gericht gegen die Lufthansa und eine Flugschule des Unternehmens in den USA geklagt, die den Piloten Andreas L. ausgebildet hatte.

Der Germanwings-Flug 4U9525 war am 24. März 2015 von dem schwer depressiven Co-Piloten in den französischen Alpen absichtlich zum Absturz gebracht worden. Alle 150 Menschen an Bord starben.

Die Lufthansa hatte engen Angehörigen, wie etwa Eltern und Geschwistern, nach eigenen Angaben bereits unter anderem ein pauschales Schmerzensgeld von 10 000 Euro pro Person und zusätzlich 25 000 Euro sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld je Todesopfer gezahlt. Insgesamt beliefen sich die Zahlungen pro Opfer in Deutschland in den meisten Fällen auf über 100 000 Euro, erklärte der Konzern.

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