Germanwings-Absturz:Luftfahrtbundesamt spricht Lufthansa von Fehlern im Fall Lubitz frei

  • Copilot Andreas Lubitz hat die Germanwings-Maschine mit 150 Insassen nach bisherigen Erkenntnissen absichtlich zum Absturz gebracht. Über eine "schwere abgeklungene Depression" hatte Lubitz die Fliegerschule der Lufthansa informiert.
  • Dem Luftfahrbundesamt (LBA) hatte Lufthansa diese Information nicht weitergegeben.
  • Trotzdem erklärte das LBA, Lufthansa habe im Fall Lubitz keine Informationspflichten verletzt.

Treffen von Lufthansa-Chef und LBA-Präsident

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat den Spekulationen widersprochen, wonach bei der Erteilung der Fluglizenz des Copiloten der abgestürzten Germanwings-Maschine Informationspflichten verletzt worden seien. Der Germanwings-Mutterkonzern Lufthansa habe sich im Falle Andreas Lubitz korrekt verhalten und sei seinen Aufsichtspflichten nachgekommen, teilte das LBA der Nachrichtenagentur Reuters mit.

LBA-Präsident Jörg Mendel und Lufthansa-Chef Carsten Spohr haben sich am Dienstag getroffen und sind nach einem mehrstündigen Gespräch zu folgendem Ergebnis gekommen: Die Verfahrenswege zur Erlangung der Fluglizenz von Andreas Lubitz seien eingehalten worden seien. Das teilte das LBA mit.

So informierte Andreas Lubitz die Lufthansa über seine Depression

Nach bisherigen Ermittlungen hat der Copilot Andreas Lubitz einen Airbus der Lufthansa-Tochter Germanwings am 24. März in den französischen Alpen absichtlich abstürzen lassen. Alle 150 Insassen der Maschine wurden dabei getötet. Lubitz litt an Depressionen und unterbrach deswegen 2009 seine Pilotenausbildung. Im selben Jahr informierte er die Fliegerschule der Lufthansa über eine "abgeklungene schwere Depression".

Das LBA war von der Lufthansa nach Angaben der Behörde nicht über die abgeklungene Depression informiert worden. Das Flugmedizinische Zentrum der Lufthansa stellte dem Piloten Lubitz 2009 ein Flugtauglichkeitszeugnis aus und übermittelte dies der Aufsichtsbehörde. Dieses Vorgehen ist aus LBA-Sicht nicht zu beanstanden.

Haftungsfragen im Fall der abgestürzten Germanwings-Maschine

Die Frage, ob alle Vorschriften eingehalten wurden, ist unter anderem wegen versicherungsrechtlicher Haftungsfragen von Bedeutung. Der Versicherer Allianz geht davon aus, dass auf die Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit dem Germanwings-Absturz Zahlungen von etwa 300 Millionen Dollar (279 Millionen Euro) zukommen werden.

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