Gerichtsurteil zum Tierschutz:Ein Esel ist ungern allein

Ungern allein: zwei Esel in inniger Verbundenheit (Foto: dapd)

Anders als im Märchen oder in der Krippe gilt: Auch ein Esel braucht die Gesellschaft von Artgenossen. Das ist einem Exemplar aus Rheinland-Pfalz nun richterlich bescheinigt worden, aus Gründen des Tierschutzes.

Der Esel gilt ja gemeinhin nicht als Herdentier, gern umgibt er sich aber tierischen Kollegen anderer Art, mit Ochsen (in der Krippe), mit Hähnen, Katzen, Hunden (im Märchen). Nun aber ist ihm richterlich bescheinigt worden, dass auch er die Gesellschaft von Artgenossen braucht und grundsätzlich nicht alleine gehalten werden sollte. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Aktenzeichen: 6 K 1531/13.TR). Die Einzelhaltung verstoße gegen den Tierschutz, weil sie "das Bedürfnis des Esels nach sozialem Kontakt unangemessen" einschränke.

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich hatte angeordnet, dass der Halter eines Eselhengstes einen weiteren Esel dazustellen und die Tiere auf einem 500 Quadratmeter großen Gelände unterbringen muss. Der einsame Esel habe sich bei Kontrollen des Kreis-Veterinärs verhaltensauffällig gezeigt: Er sei verängstigt und übermäßig scheu gewesen, hieß es. Der Eselsbesitzer hatte gegen die Anordnung geklagt.

Auch nach Jahren der Einzelhaltung könne das Tier noch mit Artgenossen zusammengebracht werden, befand das Gericht. Eine 500 Quadratmeter große Weide bräuchten die Esel aber nicht. Derzeit ist der Esel in einem etwa 50 Quadratmetern großen Gehege in Hanglage untergebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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