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Gerichtsurteil:Tantra-Masseurin muss Sexsteuer zahlen

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Nicht nur Wellness, sondern ein Sexerlebnis: Weil Tantra-Massagen nach Auffassung eines Gerichts mehr als ein ganzheitliches Sinnerlebnis sind, scheitert eine Masseurin mit ihrer Klage gegen die Sexsteuer. Nun zieht sie weitere Schritte in Erwägung.

  • Gericht lehnt Revisionsklage einer Tantra-Masseurin gegen Sexsteuer ab.
  • Die Klägerin erwägt nun, sich beim Bundesverwaltungsgericht zu beschweren.

Das Gerichtsurteil

Tantra-Massagen sind nicht bloß Wellness, sondern auch ein Sexerlebnis - und damit steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wies die Revisionsklage der Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt Stuttgart ab, wie das Gericht mitteilte. Nach Auffassung der Richter bietet die Klägerin in ihrem Betrieb gezielt die "Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen". Entscheidend sei, dass die Kunden gegen Geld eine Massage am ganzen Körper inklusive Intimbereich buchen könnten.

Eine Tantra-Massage biete "eine Zerstreuung und Entspannung mit erotischem Bezug", heißt es in dem Urteil. Die Richter betonten, dass sich diese sogenannte Sexsteuer nicht an den Massage-Salon selbst richte, sondern eben an den Kunden, der das sexuelle Vergnügen suche. Bereits während der Verhandlung argumentierten die Richter, dass nicht auszuschließen sei, dass Kunden mit sexuellen Absichten eine solche Ganzkörpermassage buchten.

Die Klägerin widerspricht den Richtern

Die Masseurin machte geltend, dass die Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual abliefen. Sie seien nicht in erster Linie auf das sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet. Bei den Körperberührungen könne der Genitalbereich eben nicht ausgeklammert werden.

Wenn es offenkundig sei, dass der Kunde Sex haben will, dann werde er abgewiesen, betonte sie bei der Verhandlung. "Das Gericht hat die wahre Behandlungsform unserer Tantra-Massagen nicht erkannt", sagte die Klägerin nach dem Urteil.

Masseurin erwägt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

Im vergangenen Herbst war die Klägerin bereits vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit einer Klage gegen die Steuer gescheitert. Weil das Mannheimer Gericht eine Revision des Urteils nicht zugelassen hat, erwägt sie nun, sich beim Bundesverwaltungsgericht zu beschweren.

Sexsteuer für sexuelle Vergnügungen

In Stuttgart muss laut Satzung für "das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen" Steuer gezahlt werden. "Wir fühlen uns durch das Urteil des Gerichts bestätigt", sagte ein Sprecher der Stadt Stuttgart.

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dpa
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