Gerichtsurteil:Richter stoppen Kannibalen-Film

Die Verfilmung des Lebens des "Kannibalen von Rotenburg", Armin Meiwes, darf nicht in den deutschen Kinos anlaufen. Der Filmstart am 9. März ist vorerst gestoppt, die Persönlichkeitsrecht von Meiwes seien verletzt worden, sagten die Richter.

Der Kannibalen-Film "Rohtenburg" darf nicht in den deutschen Kinos gezeigt werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in Kassel entschieden. Die Persönlichkeitsrechte des realen "Kannibalen von Rotenburg" wögen schwerer als die Kunst-und Filmfreiheit.

Obwohl der reale "Kannibale von Rotenburg" Armin Meiwes mit seiner beispiellosen Tat ein großes Medieninteresse hervorgerufen habe, bedeute dies nicht, dass er sich zum Gegenstand eines Horrorfilms machen lassen müsse.

Meiwes erneut vor Gericht

Der reale "Kannibale von Rotenburg", der 44 Jahre alte Armin Meiwes, hatte somit Erfolg mit seiner einstweiligen Verfügung gegen den Filmstart. Der Film-Verleih Senator wollte den Streifen mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle am 9. März in die Kinos bringen.

Meiwes muss sich zur Zeit in Frankfurt zum zweiten Mal wegen Mordes verantworten. Er hat zugegeben, im März 2001 einen 43 Jahre alten Ingenieur aus Berlin entmannt, getötet, zerlegt und in Teilen gegessen zu haben.

Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags aufgehoben, weil mehrere Mordmerkmale nicht ausreichend geprüft worden seien.

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