Gerichtsurteil:Mann drohte Schröder

Nach einer Bombendrohung zur Geburtstagsfeier des Altkanzlers muss ein 38-Jähriger ins Gefängnis.

Nach einer Bombendrohung gegen eine Geburtstagsfeier von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) muss ein 38-jähriger Berliner ein Jahr ins Gefängnis. Der Angeklagte hatte vor Gericht zunächst lediglich eingeräumt, dass von ihm Bekennermails stammten, den Drohanruf selbst bestritt der Mann. Er habe die Behörden mit seinen Mails in die Irre führen und den eigentlichen Täter schützen wollen, gab der Angeklagte vor dem Amtsgericht im hessischen Königsstein als Begründung an. Den Täter kenne er aber nicht. Das Gericht glaubte dieser Version nicht. Der Angeklagte habe zweifelsfrei Täterwissen gehabt, dies habe ihn überführt, sagte die Richterin. Ihrer Ansicht nach hat der mehrfach vorbestrafte Mann am Abend des 12. Mai 2014 von einer Telefonzelle in Berlin aus im Schlosshotel Kronberg im Taunus angerufen und mit einer Bombe gedroht. Dort feierte der Altkanzler mit ranghohen Gästen seinen 70. Geburtstag nach. Das Hotel wurde evakuiert, die Geburtstagsgesellschaft musste in einem anderen Hotel weiterfeiern. Der 38-jährige Berliner stellte sich später der Polizei. Zuvor war er bereits unter anderem wegen einer Bombendrohung gegen das Polizeipräsidium Frankfurt im Jahr 2011 verurteilt worden.

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