Gerichtsurteil:Heimliches Abstreifen eines Kondoms ist ein sexueller Übergriff

Kondome
(Foto: Peter Endig/dpa)

Ein Bundespolizist hat mit einer Kollegin Sex, einvernehmlich. Dass er das Kondom abzieht, bemerkt sie nicht. Jetzt bestätigt das Berliner Kammergericht: Der Beamte bekommt eine Bewährungsstrafe und muss Schmerzensgeld zahlen.

Von Verena Mayer, Berlin

Ein 37 Jahre alter Bundespolizist lernt im Internet eine 20 Jahre alte Polizeimeisteranwärterin kennen, die beiden treffen sich und haben Sex. Einvernehmlich und auf Wunsch der Frau mit Kondom. Doch währenddessen zieht der Mann heimlich das Kondom ab und setzt den Geschlechtsverkehr ungeschützt fort. Die Frau bemerkt das erst, als er schon ejakuliert hat.

Dass Männer gegen den Willen ihrer Partnerinnen beim Sex das Kondom entfernen, ist ein Phänomen, das schon länger unter dem Begriff "Stealthing" bekannt ist. Er leitet sich vom englischen Wort stealth ab und lässt sich am ehesten mit List oder Heimlichtuerei übersetzen. Es gibt sogar einschlägige Foren, in denen Männer damit prahlen und sich Tipps geben, wie man dabei am besten vorgeht. Unklar war bislang, ob und wie Stealthing bestraft werden kann. In der Schweiz sorgten zwei Verfahren für Schlagzeilen, die für die Männer mit Freisprüchen endeten. In Berlin fiel nun erstmals eine obergerichtliche Entscheidung: Das Kammergericht wertet das, was der Polizist getan hat, als sexuellen Übergriff.

Der Mann sei nicht nur gegen den Willen der Frau ungeschützt in sie eingedrungen, heißt es in der Begründung des Kammergerichts, er habe auch in ihren Körper ejakuliert. Damit bestätigt das Kammergericht ein Urteil des Berliner Landgerichts vom vergangenen November. Das hatte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Auch muss er der Frau ein Schmerzensgeld von 3000 Euro sowie Arztkosten zahlen. Der Polizist hatte auf Freispruch plädiert.

Stealthing könnte in anderen Fällen auch Vergewaltigung sein

Der Fall galt als juristisches Neuland. Weiterhin unklar bleibt, ob Stealthing auch als Vergewaltigung bestraft werden kann. Die Tat des Polizisten wurde nicht als besonders schwerer Fall gewertet, sondern als sexueller Übergriff, weil der Geschlechtsverkehr an sich einvernehmlich war. Allerdings weist das Kammergericht darauf hin, dass andere Fälle von Stealthing durchaus als Vergewaltigung verurteilt werden könnten. Denn auch wenn beim Stealthing der Geschlechtsverkehr einvernehmlich beginnt, die Zustimmung bezieht sich ja nur auf den Sex mit Kondom. Nach dem reformierten Sexualstrafrecht 2016 gilt zudem der Grundsatz "Nein heißt Nein", ein Opfer muss also nicht Gewalt und Drohungen ausgesetzt sein, damit man von Vergewaltigung sprechen kann.

Der Polizist kam jedenfalls glimpflich davon: Wäre er wegen Vergewaltigung verurteilt worden, hätte er wegen einer drohenden Mindeststrafe von zwei Jahren den Staatsdienst verlassen müssen.

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