Süddeutsche Zeitung

Gerichtsurteil:Auf dem Land darf es offiziell stinken

  • Geruch von Tierställen auf dem Land ist ortsüblich und daher hinzunehmen, das entschied das Oberste Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen.
  • Demnach müssen Bewohner auf dem Land mehr Geruchsbelästigungen hinnehmen als Menschen, die in Städten leben.

Landbewohner sind an Gestank gewöhnt

Landluft tut gut. Doch in der Nähe von Tierställen stinkt sie einfach nur. Das müssen Menschen auf dem Land aushalten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen in drei Grundsatzurteilen. Gestank müssen Nachbarn von Tierställen in ländlichen Regionen also hinnehmen, weil sie es schlichtweg gewohnt sind.

Ein starker Geruch gehört zum Land

Die Richter entschieden, dass Menschen, die auf dem Land Gestank eher in Kauf nehmen müssen als Menschen, die in Städten oder Dörfern leben. Mit dem Urteil gaben die Verwaltungsgerichter dem Antrag eines Landwirts aus dem Kreis Kleve statt, der vergrößerte Hähnchenmastställe geplant hatte. Wenn landwirtschaftliche Gerüche über einen langen Zeitraum ortsüblich seien, sei den Anwohnern stärkerer und länger andauernder Geruch zumutbar, so die Richter weiter. Die Kläger sind oder waren selbst Landwirte.

Zuvor hatten Sachverständige darüber beraten, ob es eine strikte Obergrenze für Tiergerüche geben soll und ob Landwirte mehr Geruch hinnehmen müssen als Dorfbewohner. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte den klagenden Nachbarn in erster Instanz Recht gegeben.

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