Süddeutsche Zeitung

Gerichtshof für Menschenrechte:Irland muss für sexuellen Missbrauch an Schule zahlen

30 000 Euro Schmerzensgeld bekommt eine Frau, die als Kind an einer katholischen Schule in Irland missbraucht wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht dabei den Staat in der Verantwortung.

Die irische Regierung muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) für einen Fall von sexuellem Missbrauch 30 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Gericht sprach dem Staat damit eine Mitverantwortung an den Vergehen an einer katholischen Schule zu.

Der Staat habe gegen seine Pflicht verstoßen, Kinder vor Misshandlungen zu schützen, heißt es in dem Straßburger Urteil. Dieser Aufgabe sei an Grundschulen besonders wichtig. Geklagt hat eine heute 50-Jährige aus Cork, die als Neunjährige 1973 an einer öffentlichen Schule vom Schuldirektor wiederholt sexuell missbraucht worden war. Mindestens 20 weitere Schüler waren ebenfalls betroffen.

Damals wurden die Mehrheit der Grundschulen in Irland zwar vom Staat finanziert, aber von der katholischen Kirche verwaltet. Es hätte daher umso mehr staatliche Kontrollmechanismen geben müssen, so das Gericht. In den 1970er Jahren seien immer wieder Fälle von sexuellem Missbrauch an irischen Schulen bekannt geworden, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Behörden hätten früher hellhörig werden müssen.

Als 1995 Klage gegen den inzwischenpensionierten Direktor erhoben wurde, sei dieser zwar verurteilt und zu einer Haftstrafe verurteilt worden, hieß es weiter. Auf Beschwerden von Eltern, Schülern oder Lehrern an die Verwaltung, also unterhalb der Justizebene, habe der Staat allerdings nicht reagiert. Auch Klagen der Opfer gegen den irischen Staat selbst scheiterten.

Die Richter haben allerdings keine Mängel oder Lücken im irischen Recht festgestellt. Deshalb muss Irland als Folge dieses Urteils keine Gesetze ändern oder verschärfen.

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dpa/sebi/leja
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