GerichteTausende Strafverfahren gegen Geldauflagen eingestellt

Die meisten Strafverfahren, die im vergangenen Jahr in Brandenburg gegen eine Geldauflage eingestellt wurden, betrafen Verkehrsdelikte. (Symbolbild)
Die meisten Strafverfahren, die im vergangenen Jahr in Brandenburg gegen eine Geldauflage eingestellt wurden, betrafen Verkehrsdelikte. (Symbolbild) Michael Bahlo/dpa

Um die Justiz zu entlasten, können Staatsanwälte und Richter Strafverfahren wegen minderschwerer Vergehen gegen eine Geldauflage einstellen. Davon wird auch in Brandenburg reichlich Gebrauch gemacht.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Potsdam (dpa/bb) - In Brandenburg sind im vergangenen Jahr 6.436 Strafverfahren gegen Zahlung von rund 3,5 Millionen Euro eingestellt worden. Das waren 659 Ermittlungsverfahren und knapp 409.000 Euro mehr als im Jahr zuvor, wie das Justizministerium in Potsdam auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum (CDU) und auf dpa-Nachfrage mitteilte.

Etwa 1,88 Millionen Euro flossen im Jahr 2024 an gemeinnützige Organisationen, im Jahr davor waren es mit rund 1,82 Millionen Euro etwas weniger. An die Landeskasse Brandenburg gingen 1,62 Millionen nach 1,27 Millionen Euro im Jahr vorher.

Mit gerichtlicher Zustimmung können Staatsanwälte ein Strafverfahren vor der Eröffnung gegen Zahlung eines Geldbetrags einstellen, wenn die Schuld des Täters als geringfügig eingeschätzt wird und kein öffentliches Interesse an dem Fall besteht. Ist die Klage schon erhoben, kann ein Gericht das Verfahren mit Zustimmung des Staatsanwalts ebenfalls gegen Geldzahlung einstellen. In bestimmten Fällen muss der Beschuldigte zustimmen.

Häufigste Fälle waren Verkehrs-Strafsachen

Die mit 3.606 Fällen mit Abstand am häufigsten aufgeführten Straftaten betrafen im vergangenen Jahr den Straßenverkehr. Neben 1.233 Verfahren wegen sonstiger Straftaten handelte es sich bei rund 554 Verfahren um Eigentums- und Vermögensdelikte. Elf Ermittlungsverfahren wurden wegen Umwelt-Straftaten und vier Verfahren gegen Ärzte sowie wegen Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz gegen eine Geldauflage eingestellt.

Die höchste Geldzuwendung von Gerichten und Staatsanwaltschaften von mehr als 94.100 Euro insgesamt erhielt im vergangenen Jahr die Opferhilfe Brandenburg. An zweiter Stelle folgte mit rund 48.300 Euro die Aktion Deutschland Hilft, ein Bündnis mehrerer Organisationen, die Menschen bei Naturkatastrophen oder humanitären Krisen unterstützen.

© dpa-infocom, dpa:250725-930-838122/2

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