Vor Gericht:"Waldläufer von Oppenau" zu drei Jahren Haft verurteilt

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Mit einem Großaufgebot suchte die Polizei im Sommer rund um Oppenau nach Yves R.. (Foto: Philipp von Ditfurth/dpa)

Der Mann, der im Sommer vier Polizisten entwaffnete und mit seiner Flucht eine Kleinstadt im Schwarzwald in Atem hielt, ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Im Prozess um eine spektakuläre Flucht mit gestohlenen Polizeiwaffen im Schwarzwald ist der "Waldläufer von Oppenau" zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Yves R. habe sich unter anderem der Geiselnahme schuldig gemacht, urteilte das Landgericht Offenburg am Freitag.

Der heute 32 Jahre alte Angeklagte hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwald vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach ihm. Erst fünf Tage später gelang die Festnahme in einem Gebüsch nahe Oppenau. Der mehrfach vorbestrafte R. verletzte dabei einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß. Ein Gutachter hatte ihm eine Persönlichkeitsstörung attestiert, sah ihn aber nur zum Teil als vermindert schuldfähig an.

R. hatte in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt. Er habe in einer unüberlegten Aktion die Polizisten entwaffnet, weil er befürchtet habe, verhaftet zu werden und erneut ins Gefängnis zu kommen. Nie habe er jedoch jemanden mit den gestohlenen Waffen verletzen wollen. Am Ende seiner Flucht habe er sich absichtlich einem Postboten gezeigt und so die Polizei auf seine Fährte gelockt. Aufgeben sei für ihn jedoch keine Option gewesen, er habe überwältigt werden wollen. Er habe schon länger im Wald gelebt. Dort habe er sich auf eine Wanderung quer durch Deutschland vorbereiten wollen.

Verteidigung hält das Urteil rechtlich für falsch

Seine Verteidiger wollen nun Revision einlegen. Sie halte das Urteil "einfach rechtlich für falsch", sagte Anwältin Melanie Mast. Es habe keine Geiselnahme vorgelegen. Das Urteil werfe Fragen auf, die der Bundesgerichtshof klären müsse.

Die Geiselnahme ereignete sich aus Sicht des Vorsitzenden Richters Wolfgang Kronthaler in der Hütte. R. habe fortwährend einen Beamten mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusswaffe bedroht und sich so des Polizisten bemächtigt, sagte Kronthaler bei der Verkündung des Urteils. Das Ziel sei dabei gewesen, den Beamten und seine drei Kollegen zur Herausgabe ihrer Waffen zu bewegen.

Es habe sich allerdings aus verschiedenen Gründen um einen minderschweren Fall gehandelt: So habe die Bemächtigung nur kurz, nämlich wenige Sekunden, gedauert - anders etwa als bei einer Geiselnahme in einer Bank, bei der ein Opfer stundenlang festgehalten werde.

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Im Juli 2020 versetzte der sogenannte "Waldläufer" die Kleinstadt Oppenau in den Ausnahmezustand. Er entwaffnete vier Polizisten und versteckte sich im Forst. Nun beginnt der Prozess gegen ihn.

Von Claudia Henzler

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