Süddeutsche Zeitung

Berlin:Urteil im Fall Georgine: lebenslange Haft

  • Die 14-Jährige Georgine Krüger verschwand 2006 spurlos. Zehn Jahre später geriet ein Nachbar unter Verdacht.
  • Dieser ist jetzt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
  • Der Anklage zufolge hatte der heute 44-Jährige das Mädchen in seinen Keller entführt, vergewaltigt und getötet.

Mehr als 13 Jahre nach dem spurlosen Verschwinden der Berliner Schülerin Georgine Krüger hat das Landgericht einen 44-jährigen Mann des Mordes und der Vergewaltigung schuldig gesprochen. Der Familienvater wurde am Dienstag zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt.

Das Verschwinden des 14-jährigen Mädchens war über Jahre einer der bekanntesten Vermisstenfälle in Deutschland. Lange wurde gesucht, aber die Leiche Georgines wurde bis heute nicht gefunden. Mit dem Urteil entsprach das Gericht im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Demnach hatte Ali K. die Schülerin am Nachmittag des 25. September 2006 unter einem Vorwand in seinen Keller in einem Mietshaus im Stadtteil Moabit gelockt. Dort schlug er sie bewusstlos, vergewaltigte sie und erwürgte sie zur Verdeckung der Tat.

Der Mann, der in derselben Straße wie Georgine wohnte, geriet erst 2016 unter Verdacht. Auslöser war ein Verfahren gegen ihn wegen sexueller Nötigung einer anderen Jugendlichen in seinem Keller. Funkzellenauswertungen und Angaben des Mannes gegenüber einem verdeckten Ermittler der Kriminalpolizei führten im Dezember 2018 zur Festnahme.

Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, der Verdächtige habe dem verdeckten Polizeiermittler klassisches Täterwissen erzählt. Bei der Polizei hatte der Mann die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, verdeckte Polizeiermittler hätten ihn "reingelegt". Einer von ihnen habe von einer "nervenden Freundin" gesprochen und ihn gefragt, ob er die Frau für viel Geld verschwinden lassen könne. Er habe eine "Geschichte erfunden", um an das Geld zu kommen. Im Prozess schwieg der Angeklagte.

Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert. Sie hatten im Prozess von einer "provozierten falschen Selbstbelastung" gesprochen.

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