Gelsenkirchen (dpa/lnw) - Beamte des Polizeipräsidiums Recklinghausen haben im Februar 2020 drei Klimaaktivisten rechtswidrig festgehalten. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch entschieden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für das sogenannte Präventivgewahrsam aus dem nordrhein-westfälischen Polizeigesetz hätten in dem Fall bei Protesten rund um das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 nicht vorgelegen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Die Kläger waren am späten Abend des 1. Februar direkt am Kraftwerk unterwegs gewesen und wurden von der Polizei kontrolliert. Vorab gab es Hinweise, dass Klimaaktivisten wie „Ende Gelände“ aus dem Hambacher Forst in den frühen Morgenstunden auf das Gelände eindringen wollten, um gegen das Kraftwerk zu demonstrieren. Dies geschah auch tatsächlich. Rund 100 Menschen besetzten das Kraftwerk.
Die Kläger hatten gegenüber der Polizei ausgesagt, dass sie die Protestaktion nur beobachten wollten. Laut Urteil des Gerichts sei allein das Mitführen von Kleidung, Verpflegung, Schlafsäcken und Stirnlampen nicht ausreichend für die Annahme, dass die nicht vorbestraften Kläger Straftaten geplant hatten. Außerdem hätten sich die Kläger gegenüber der Polizei kooperativ verhalten und nichts unternommen, was auf mögliche Straftaten hingedeutet hätte. Der Freiheitsentzug durch die Polizei war somit laut Gericht unnötig.
Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Darüber entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster (Az.: 17 K 4838/20).
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