Fulda (dpa/lhe) - Einem katholischen Priester aus dem Main-Kinzig-Kreis bleibt nach einem mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts Gelnhausen die Ausübung einer priesterlichen Tätigkeit untersagt. Zudem müsse sich der Mann einem kirchenrechtlichen Verfahren stellen, teilte das Bistum Fulda am Mittwoch mit. Das Amtsgericht Gelnhausen hatte den Strafbefehl gegen den Priester wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials sowie Nötigung und Beleidigung einer Jugendlichen erlassen und bestätigte am Mittwoch, dass dieser rechtskräftig sei. Er umfasst ein Jahr Gefängnis auf Bewährung bei einer Bewährungszeit von vier Jahren. Außerdem muss der Mann eine bereits begonnene Therapie fortsetzen und der betroffenen Jugendlichen eine Entschädigung von 800 Euro zahlen.
Nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens werde nun das kirchrechtliche Verfahren gegen den 52-Jährigen weitergeführt, erklärte das Bistum. Dabei würden auch die Ergebnisse des Strafverfahrens berücksichtigt. Kirchenrechtliche Verfahren sehen nach Angaben des Bistums bei schwerwiegenden Straftaten - wie etwa Erwerb, Aufbewahrung und Verbreitung pornografischer Bilder Minderjähriger - eine Einschaltung der Glaubenskongregation in Rom vor.
Der Priester war zum Jahresbeginn mit sofortiger Wirkung von allen Ämtern beurlaubt worden, nachdem die Staatsanwaltschaft Hanau das Bistum über das Ermittlungsverfahren gegen den Mann informiert hatte. Zudem hatte ihm Bischof Michael Gerber die Ausübung jeglicher priesterlicher Tätigkeit verboten. Gegen den Mann hatte es bereits früher die Anschuldigung sexueller Beleidigung gegeben, für die er 2004 nach Angaben des Bistums mit einer Bewährungsgeldstrafe belegt worden war. Nach einem psychologischen Gutachten und der angeordneten Therapie war der Mann dann unter Auflagen in einer osthessischen Gemeinde eingesetzt worden.
Im vergangenen Herbst hatte Bischof Gerber ein neues psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die getroffenen älteren Regelungen zu überprüfen. Konkrete neuere Hinweise habe es zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben, hieß es seinerzeit vom Bistum. Umso erschütterter habe sich Bischof Gerber gezeigt, dass es „nicht einmal im Kontext der Vorbereitungen dieses Gutachtens einen Hinweis des Pfarrers auf das laufende Verfahren der Staatsanwaltschaft beziehungsweise die damit verbundenen Anschuldigungen gab“.