Süddeutsche Zeitung

Rheinland-Pfalz:Gefängnisbeamtin verliert Job wegen Affäre mit Häftling

Sie hatte dem Mann Nacktfotos von sich geschickt und den Kontakt auch nicht beendet, nachdem der Mann verlegt wurde.

Eine Gefängnisbeamtin ist vergeblich gegen ihre Entfernung aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen das Distanzgebot vorgegangen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz wies ihre Berufung am Dienstag zurück - rechtskräftig und damit endgültig.

Bereits 2019 hatte das Verwaltungsgericht (VG) Trier die Beamtin aus dem Dienst entfernt: Sie habe mehrere Monate lang eine Liebesbeziehung mit einem Häftling in einem Gefängnis "der Rheinschiene" gehabt. Unter Verschleierung ihrer Identität habe die Justizvollzugsbeamtin dem Gefangenen Briefe geschrieben - mit der "Offenbarung sexueller Vorlieben und Fantasien sowie einer avisierten gemeinsamen Zukunft". Zudem habe die Frau im Alter von "über 50" ein Armband und ein T-Shirt des Mannes unerlaubt mit nach Hause genommen.

Vor der Gefängnisleitung hielt sie die Affäre laut dem VG Trier geheim. Die Beziehung war 2017 bei einer Kontrolle der Häftlingspost aufgeflogen. Selbst nach einer Verlegung des Gefangenen und nachdem das Disziplinarverfahren gegen die Beamtin bereits lief, "habe sie über Dritte versucht, ihr distanzloses Verhalten zum Gefangenen aufrechtzuerhalten", heißt es in der Mitteilung zu dem Fall. Der vom Land Rheinland-Pfalz erhobenen Disziplinarklage hatte die landesweit zuständige Disziplinarkammer des VG Trier stattgegeben.

Die Beamtin habe "ein schweres Dienstvergehen begangen". Sie habe "aus eigensinnigen Motiven verantwortungslos eine Gefährdungslage für den Strafvollzug geschaffen und dabei alle Kollegen schwer hintergangen", urteilte das Verwaltungsgericht. Mit der Überlassung von Nacktfotos sowie von Aufnahmen ihrer Wohnstätte und ihres Grundstücks habe sich die Beamtin erpressbar gemacht. Das OVG folgte der Auffassung des Verwaltungsgerichts Trier.

Laut OVG bestritt die Frau in ihrer Berufung, eine intime Beziehung zu dem Häftling gehabt zu haben. Das Gericht glaubte ihr nicht - die gefundenen Briefe sprächen unzweifelhaft gegen ihre Darstellung. Für eine verminderte Steuerungsfähigkeit der Beamtin seien keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennbar. Anders gesagt: Der Frau hat in den Augen des Gerichts klar sein müssen, dass die Liebelei mit einem Häftling dem Sinn ihres Jobs zuwider läuft.

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SZ/dpa/mkoh/ick
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