Süddeutsche Zeitung

G8-Unfall-Prozess:Angeklagte bestreitet Schuld

Im Prozess um den tödlichen Unfall eines Dortmunder Polizisten beim G8-Gipfel hat die Angeklagte ihre Schuld bestritten. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

Im Prozess um den tödlichen Unfall eines Dortmunder Polizisten beim G8-Gipfel Anfang Juni hat die Verteidigung eine Schuld der angeklagten Polizistin bestritten. "Es war ein Befehl des Gruppenführers, dass sie losfahren sollte, dann kam es zu dem Unglück", sagte Verteidiger Martin Habig im Namen seiner Mandantin am Donnerstag am Amtsgericht Güstrow.

Der Frau wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Sie hat den Mannschaftswagen gefahren, aus dem am 8. Juni der Polizist stürzte und sich tödliche Kopfverletzungen zuzog. Das Opfer starb drei Tage später.

Der Vorfall ereignete sich auf einem Parkplatz bei Linstow an der A 19, von wo aus das Fahrzeug die Polizisten zu den Schlafunterkünften fahren sollte.

Im Wagen saßen laut Staatsanwaltschaft die jetzt angeklagte Fahrerin, daneben als Beifahrer der Gruppenführer und drei Insassen, darunter das spätere Opfer. Die Gruppe war bereits 16 Tage unterwegs, "es war unser bisher längster Einsatz", erklärte die Angeklagte.

Ein "polterndes Geräusch gehört"

An dem Abend sei man vom Abendessen gekommen und wollte in die Unterkunft. Sie habe nicht mitbekommen, ob es hinten Streit gegeben habe und ob die Tür geschlossen oder offen war. Mehrere Zeugen berichteten, dass die Tür offen und kein Insasse angeschnallt war.

Kurz nach dem Losfahren habe sie ein "polterndes Geräusch gehört" und angehalten, sagte die Angeklagte. Dann habe der Verunglückte dort gelegen und am Kopf geblutet. Die Frau ist nach eigenen Angaben noch in psychologischer Behandlung.

Ein 30-jähriger Kollege des Opfers, der mit ihm zusammen hinten saß, erklärte, dass er die Fahrzeugtür geschlossen habe. Der Verunglückte selbst habe aber den Türhebel in der Hand gehabt. Mehrere Zeugen, darunter der Gruppenführer, berichteten, dass der später Verunglückte kurz vor dem Vorfall noch einen Scherz gemacht hatte.

Dabei sei er aufgestanden und kurz danach aus dem Fahrzeug gestürzt. "Ich sehe noch sein Gesicht, wie er lacht", sagte der 33-jährige Gruppenführer. Er habe noch nach hinten gegriffen, den Kollegen aber nicht mehr halten können.

Nach Angaben von Habig war der Verunglückte nicht angeschnallt. Die Staatsanwaltschaft wirft der Fahrerin vor, nicht ausreichend darauf geachtet zu haben, ob alle angeschnallt und die Türen geschlossen waren. "Es war in der Zeit aber üblich, dass Polizeiautos auch mit offenen Türen unterwegs waren", sagte Richter Hans Nitschke, der selbst beim G8-Gipfel eingesetzt war.

Ehefrau des Verstorbenen als Nebenklägerin

Das bestätigten mehrere Zeugen, meist sei es nur ein Spalt gewesen, weil es damals sehr heiß war. Zudem sei es auch schwer, sich in der vollen Schutzmontur anzuschnallen.

In dem Verfahren tritt die Ehefrau des Verstorbenen als Nebenklägerin auf. In dem Verfahren werden insgesamt 14 Zeugen und zwei Gutachter gehört. Das Verfahren verzögerte sich am Nachmittag, bis zum Abend sollten noch weitere Zeugen gehört werden.

Der Prozess wird an diesem Freitag fortgesetzt. Laut Richter Nitschke wird es am Freitag höchstens zu den Plädoyers beider Seiten kommen. Für eine Urteilsverkündung werde vermutlich ein Termin in der kommenden Woche anberaumt.

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dpa/ckn
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