Süddeutsche Zeitung

Freigabe von Cannabis in Deutschland:Kiffen - bitte erst mit 18

Die Grünen haben einen vernünftigen Vorschlag gemacht, wie die Gesellschaft mit Cannabis umgehen sollte. Politiker aller Parteien sollten sich mit ihm auseinandersetzen.

Von Kai Ambos

Cannabiskontrollgesetz - der Titel wurde von der Grünen-Fraktion wohl bewusst gewählt. Denn es geht weder um die völlige Freigabe von Cannabis im Sinne eines libertären Hedonismus noch um seine völlige Legalisierung. Es geht nicht einmal um die vollständige Entkriminalisierung. Stattdessen wird ein striktes, an Gesundheit und Vorbeugung orientiertes Kontrollregime vorgeschlagen - vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Kurz gesagt, geht es um eine strafrechtlich abgesicherte Prävention, nicht um eine betont strafrechtliche Verbotspolitik.

Zur Person

Kai Ambos, 49, ist Professor für Strafrecht an der Universität Göttingen und Richter am Landgericht. Er ist Mitunterzeichner der Resolution zur Überprüfung der Drogenpolitik.

Für diesen Ansatz gibt es eine Reihe guter Gründe, 122 deutsche Strafrechtsprofessoren haben sie in einer Resolution dargelegt. Darin stellen sie besonders auf die "Kosten" eines kompletten Verbots ab: zum Beispiel wegen der übermäßigen Kriminalisierung der Konsumenten, der Befeuerung des Schwarzmarkts und der steigenden Gesundheitsrisiken, da die Drogen-Qualität nicht kontrolliert werden kann.

Bereits 1994 hat das Bundesverfassungsgericht die strafrechtliche Verfolgung des Besitzes geringer Mengen von Cannabis als unverhältnismäßig bezeichnet. Die Entscheidung hat aber nicht etwa zu einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes geführt, sondern nur zu einer - sehr unterschiedlichen - Umsetzung auf Länderebene. Anbau, Besitz, Kleinhandel sind nach wie vor strafbar und damit auch nach dem strafprozessualen Legalitätsgrundsatz zu verfolgen. Übereifrige Polizisten und Staatsanwälte tun ein Übriges. Das entzieht dem Strafjustizsystem Ressourcen, die an anderer Stelle, zum Beispiel bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität oder des Terrorismus, dringender gebraucht würden.

Die hohe Strafbarkeit kann auch Existenzen zerstören und schafft damit zusätzliche Probleme, weil die betroffenen Personen ja inmitten unserer Gesellschaft leben. All das macht die von den Strafrechtslehrern geforderte Überprüfung der derzeitigen Verbotspolitik mehr als notwendig, wobei diese Überprüfung ergebnisoffen durchzuführen ist.

Das beinhaltet das Cannabiskontrollgesetz

Das Cannabiskontrollgesetz (CannKG) ist ein erster behutsamer Schritt auf dem Weg zu einer neuen Drogenpolitik. Im Kern unterscheidet der Entwurf zwischen Kindern und Jugendlichen, die weiterhin dem alten (strafrechtlichen) Verbotsregime unterworfen werden, und Erwachsenen, die im Rahmen des neuen Kontrollregimes legal Cannabis anbauen, besitzen, erwerben und konsumieren können.

Die Trennlinie verläuft zum einen entlang der Altersgrenze von 18 Jahren, zum anderen entlang der geringen Menge. Praktisch würde dies bedeuten, dass jeder Erwachsene bis zu 30 Gramm Cannabis besitzen und konsumieren darf, für Minderjährige gilt aber nach wie vor ein (strafrechtliches) Verbot. Das heißt etwa: Wer Cannabis an Kinder oder Jugendliche abgibt, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belegt werden. In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei der wiederholten Abgabe an Kinder oder bei bandenmäßigem Dealen, kann sich die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre erhöhen.

Diesem strafrechtlichen Teil des Entwurfs steht das strikte Kontrollregime für den Umgang Erwachsener mit Cannabis gegenüber, das teilweise durch Bußgeldvorschriften abgesichert wird. Cannabis darf nicht im Supermarkt, nicht einmal in der Apotheke, sondern nur in spezialisierten Fachgeschäften verkauft werden. Diese unterliegen einer strengen Überwachung. So dürfen nur "zuverlässige" Personen solche Geschäfte eröffnen und das Verkaufspersonal muss besonders geschult sein. Cannabisprodukte müssen mit zahlreichen Warnhinweisen versehen werden.

Dabei soll auch ausdrücklich vor Cannabis im Straßenverkehr gewarnt werden. Der Gebrauch wird insoweit - über eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - bußgeldbewehrt verboten. Dabei wird ein längst überfälliger Grenzwert eingeführt, der sich an den bewährten Alkoholgrenzwerten orientiert und dem Stand neuester wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht. Zum Schutz der Verbraucher wird festgelegt, dass nur reines Cannabis vertrieben werden darf.

Ein Konsumanstieg soll aber nicht nur durch die genannten Kontrollmechanismen, sondern vor allem auch durch ein allgemeines Werbeverbot und ein spezielles Verbot, beim Verkauf zum Cannabiskonsum aufzufordern, verhindert werden. Cannabisfachgeschäfte sind einem strikten Sozialkonzept, das auf Suchtprävention und Jugendschutz gerichtet ist, verpflichtet und haben "riskantem Cannabiskonsum . . . entgegenzuwirken".

Diese Fragen wirft die vorgeschlagene Cannabissteuer auf

Der Entwurf setzt sich insoweit eindeutig von der Praxis einiger US-amerikanischer Bundesstaaten ab, wo zu stark die Rentabilität der Cannabis-Vermarktung betont wird. Das strikte Kontrollregime des CannKG geht allerdings dann zu weit, wenn es einen auskömmlichen Handel unmöglich macht. In diesem Zusammenhang wirft auch die vorgeschlagene Cannabissteuer einige Fragen auf. Mit dieser Steuer soll der Preis des legalen Cannabis (künstlich) hochgehalten werden, um so einen Anstieg des Konsums zu verhindern. Die gewonnenen Einnahmen sollen eingesetzt werden, um verstärkt Prävention zu finanzieren.

Wie aber soll der bestehende Schwarzmarkt verdrängt werden, wenn legales Cannabis genauso teuer ist wie die verbotene Droge? Natürlich entzieht ein legales Cannabisregime dem Schwarzmarkt Kunden, weil diese die Droge dann legal, ohne polizeilichen Verfolgungsdruck, erwerben können. Es ist jedoch zweifelhaft, ob dieser ohne das Mittel der Preisgestaltung ausgetrocknet werden kann. Die Praxis der Freigabe von Cannabis zum Eigenkonsum in anderen Ländern zeigt zudem, dass auch ein striktes Kontrollregime, wie vom CannKG vorgeschlagen, eine Zunahme des Konsums verhindern kann. Ein weiteres Problem ist die Durchsetzung der strafrechtlichen Verbote, etwa der Mengenbeschränkung für Erwachsene. Das ist allerdings ein grundsätzliches Problem aller Verbotsnormen in einer liberalen Gesellschaft. Letztlich wird auch hier alles auf die konkrete Umsetzung vor Ort und die Arbeit der zuständigen Behörden ankommen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich ein solches Gesetz erst bewähren muss. Deshalb ist seine unabhängige Überprüfung - laut Entwurf erstmals nach vier Jahren - unerlässlich. Sicher wissen wir nur, dass es konkreter Alternativen zu der derzeitigen Prohibitionspolitik bedarf. Insoweit ist das CannKG ein wertvoller Vorschlag. Drogenpolitiker aller politischen Parteien sollten sich mit ihm unvoreingenommen auseinandersetzen.

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Quelle:
SZ vom 11.03.2015
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