Freiburger Mordprozess:Fehler bei Betreuung von Hussein K.

Freiburger Mordprozess

Der Angeklagte Hussein K. im Freiburger Landgericht.

(Foto: Patrick Seeger/dpa)
  • Im Mordprozess um den Flüchtling Hussein K. räumen Jugendhelfer Fehler ein.
  • Die Unterbringung in der Pflegefamilie soll nicht genehmigt gewesen sein.
  • Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat Ermittlungen gegen die zuständige private Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen.

Als Hussein K. 2015 nach Deutschland kam, galt er als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Das Jugendamt beauftragte eine private Jugendhilfeorganisation, sich um Hussein K. zu kümmern. Zusammen mit anderen Flüchtlingen wohnte er bei einer Pflegefamilie in Freiburg. Bei seiner Aufnahme und Betreuung sollen bürokratische Fehler passiert sein. Jugendamt und Pflegefamilie wiesen diese Vorwürfe bisher zurück. Nun räumt die zuständige private Jugendhilfeeinrichtung Fehler ein.

So teilte die Freiburger Jugendhilfeorganisation Wiese mit, dass es für Hussein K.s Unterbringung in der Pflegefamilie keine behördliche Genehmigung gegeben habe. Außerdem habe die Organisation mit den Behörden falsch abgerechnet. Über diese Vorwürfe hatten zuvor mehrere Medien berichtet. Nun hat die Staatsanwaltschaft Freiburg die Ermittlungen gegen die Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen, teilte ein Sprecher mit.

Die Unterbringung sei nicht von den Behörden kontrolliert worden, sagte eine Sprecherin des Jugendamtes. Für die Betreuung sei die Jugendhilfeorganisation Wiese zuständig gewesen und erhielt dafür Geld von den Behörden.

Die Debatte um behördliches Versagen ist nur ein Nebenschauplatz im Mordprozess um Hussein K. Seit September muss sich der Flüchtling vor dem Landgericht Freiburg wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung verantworten. Er hatte gestanden, im Oktober vergangenen Jahres eine 19 Jahre alte Studentin in Freiburg vergewaltigt, gewürgt und anschließend in den Fluss Dreisam gelegt zu haben. Dort ertrank die junge Frau.

Hussein K. war bereits im Jahr 2013 in Griechenland wegen einer Gewalttat an einer Frau zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Oktober 2015 wurde er gegen Auflagen vorzeitig entlassen. Danach war er untergetaucht und kam kurz darauf ohne Papiere nach Deutschland. Er gab an, 17 Jahre alt zu sein und galt daher als minderjährig.

Der Mordfall hat bundesweit Debatten über dem Umgang mit Flüchtlingen und die deutsche Einwanderungspolitik ausgelöst. Ein Urteil im Fall Hussein K. wird im Frühjahr 2018 erwartet.

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