Freiburg:Alkohol, Drogen, Gewalt

Prozess Gruppenvergewaltigung in Freiburg

Einer von elf Angeklagten schützt sich vor Blicken im Landgericht.

(Foto: Patrick Seeger/dpa)

Elf Männer sind angeklagt, in Freiburg eine damals 18 Jahre alte Frau neben einer Disco vergewaltigt zu haben. Zehn von ihnen sind Migranten, einer ein Deutscher. Ihre Biografien haben einiges gemeinsam.

Von Thomas Hummel

Ahmed H. trägt seine schwarzen, gewellten Haare kurz und akkurat gescheitelt. Für die Prozesstage am Landgericht Freiburg zieht er stets ein blaues Hemd an, anders als viele Mitangeklagte verhüllt er sein Gesicht nicht vor den Kameras, seine Züge sind weich. Trüge er die Handschellen und Fußfesseln nicht, man könnte sich den 21-Jährigen gut als Bank-Azubi vorstellen. In einer Nacht im vergangenen Oktober soll er zusammen mit den zehn anderen angeklagten jungen Männern eine 18-jährige Frau vergewaltigt haben, einer nach dem anderen. Laut Staatsanwaltschaft ist die Frau wehrlos im Drogenrausch in einem Gebüsch neben einer Disco in Freiburg gelegen, nachdem ihr einer der Täter die Drogen verabreicht haben soll.

Die genauen Umstände muss das Gericht noch prüfen, von 27 angesetzten Prozesstagen fanden bislang sieben statt. Am Mittwoch hat die 18-Jährige ausgesagt, zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die junge Frau habe im Wesentlichen die Vorwürfe der Anklage gegen die Männer bestätigt, sagte Staatsanwalt Thorsten Krapp. Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Fall, weil zehn der elf Angeklagten Flüchtlinge sind, acht Syrer, ein Iraker, ein Algerier. In Freiburg demonstrierte die AfD, viele andere Bürger stellten sich ihr entgegen. Die Rechtspopulisten sahen sich in ihrem Weltbild bestätigt, dass die zahlreichen männlichen Zuwanderer ein Sicherheitsproblem darstellen. Eine Hypothese: Aus ihren muslimischen Herkunftsstaaten bringen sie wenig Respekt vor Frauen mit.

Tatjana Hörnle, Rechtsprofessorin an der Humboldt-Universität Berlin, hat die Kriminalstatistik von 2016 und 2017 analysiert. Zentrales Ergebnis: Die Zahl der Taten böte keinen Anlass für Dramatisierungen, "Sexualdelikte durch Zuwanderer sind kein Massenphänomen". Allerdings lagen die Fallzahlen prozentual höher als in vergleichbaren deutschen Gruppen. Zu ähnlichen Resultaten kam der Soziologe Dirk Baier, Leiter des Instituts für Kriminalprävention und Delinquenz an der Hochschule Zürich, der gemeinsam mit den Kriminologen Christian Pfeiffer und Sören Kliem die Gewaltdelikte in Niedersachsen exemplarisch prüfte.

Es geht nicht um das Frauenbild - sondern um die Männlichkeitsvorstellungen

Ein Grund für den vergleichsweise hohen Anteil von Migranten, die sexuell motivierte Straftaten begehen, sei, dass bei einigen Migranten eine andere Vorstellung von Männlichkeit herrsche, die es eher erlaube, eigene Interessen mit physischer Gewalt durchzusetzen. Baier und Kollegen nennen weitere Aspekte: Migranten, die sexuell übergriffig würden, würden vor allem von Geschädigten deutscher Herkunft viel häufiger angezeigt als Einheimische. Bei Migranten, die alleine ins Land kämen, fehle die Familie als soziale Stütze, zudem lägen oft psychische Probleme vor. Dazu sei die Unterbringung in den engen Gemeinschaftsunterkünften bei fehlender Strukturiertheit des Tages schwierig. In der Fachsprache heißt das "kriminalitätsbegünstigende Lebensumstände".

Trifft das auf die Angeklagten zu? Durchaus - wenn die Geschichten stimmen, die sie im Gericht erzählen. Zum Beispiel Ahmed H.: Im Norden Syriens geboren, Schule abgebrochen, mit einfachen Tätigkeiten Geld verdient. Dann kam der Bürgerkrieg, 2015 schickten ihn seine Eltern nach Europa, bis zu 5000 Euro habe die Reise über die Türkei, Griechenland und den Balkan gekostet. In Deutschland zog er zunächst zu einem Onkel, doch der kümmerte sich nicht.

Fortsetzung Prozess Gruppenvergewaltigung in Freiburg

Richter und Schöffen stehen vor den Angeklagten (rechts im Bild).

(Foto: Patrick Seeger/dpa)

Die Stimmung ist angespannt

Ebenso wie die anderen syrischen Angeklagten ist Ahmed H. anerkannter Asylbewerber nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Er könnte zur Schule gehen, hat das Recht zu arbeiten. Da in Freiburg quasi Vollbeschäftigung herrscht, suchen mehr Betriebe einen Azubi, als die Behörden vermitteln können. Aber die Männer müssen auch wollen. Im Wohnheim erlahmte bei Ahmed H. jede Motivation, er sagt, er habe kaum die Unterkunft verlassen.

Dafür Alkohol, Drogen, er habe alles ausprobiert außer Heroin. Zweimal wird er verhaftet, wegen Brandstiftung, wegen Hehlerei, bekommt acht Monate auf Bewährung. Er ist einer jener Männer, die Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) einmal als "Tunichtgute" bezeichnete. In Freiburg ist die Stimmung angespannt, öffentlich äußern will sich niemand. Kurz nach der Tat sagte der Erste Bürgermeister Ulrich von Kirchbach (SPD), es gebe unter den Migranten einen "kleinen Personenkreis von Intensivstraftätern". Einige von ihnen sitzen auf der Anklagebank. Sie waren längst bei Polizei und Ämtern bekannt, weil sie überall Ärger machten, einige wurden mehrmals in neue Unterkünfte verlegt, nahmen ihre Probleme aber mit.

Mit Sozialarbeit kaum erreichbar

Mit Sozialarbeit waren sie kaum erreichbar, wurden aber zunächst nicht derart auffällig, dass Haftstrafen fällig gewesen wären. Im Grunde unterscheiden sie sich kaum von jungen deutschen Intensivtätern. Angeklagt ist auch ein Deutscher, Timo P. Die Mutter war heroinsüchtig, die Eltern trennten sich, als er ein Baby war. Mit zwölf Jahren kam er ins Heim, danach pendelte er zwischen Pflegefamilien, Eltern, Heimen. Auch er: Schule abgebrochen, früh mit Drogen in Kontakt, Ärger mit der Polizei, heute fast 30 000 Euro Schulden.

Als Haupttäter gilt der Kurde Majd H., 22. Er soll der Frau Drogen verkauft und sie als Erster vergewaltigt haben. Auch er wirkt freundlich, spricht gut Deutsch. In Syrien brach er die Schule ab, soll sich einer Miliz angeschlossen haben, offenbar ermittelt die Bundesanwaltschaft. 2014 kam er über den Familiennachzug nach Freiburg, fiel mit Straftaten auf, Anwohner sammelten Unterschriften wegen Ruhestörungen und Gewaltandrohungen. Er soll ein illegales Tattoo-Studio betrieben haben, 2017 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft dealte er mit Drogen, es liegt eine weitere Anklage wegen Vergewaltigung vor.

Kurz vor der Tatnacht im Oktober wurde ein Haftbefehl ausgestellt, aber Majd H. war nicht auffindbar. Majd H. und Timo P. sind die einzigen Angeklagten, die vor Gericht ausgesagt haben, alle anderen wollen schweigen. Beide weisen die Vorwürfe zurück und sagen, die 18-Jährige sei die treibende Kraft gewesen. Doch die Aussagen des ermittelnden Polizisten und einer Freundin, die mit in der Disco war, weisen in eine andere Richtung. Sie belasten die Angeklagten schwer.

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