Prozess:Elf Männer gegen eine junge Frau

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Beim Freiburger Prozess wegen "serieller Vergewaltigung" werden mehrere Haftstrafen verhängt. Das Opfer leidet noch heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Von Claudia Henzler, Freiburg im Breisgau

Nein, die junge Frau wollte das nicht. Fast zwei Jahre nach der Tat hat das Landgericht Freiburg endlich die Zweifel ausgeräumt, die von den Verteidigern immer wieder vehement vorgetragen worden waren, auch wenn die Idee absurd ist: dass da eine 18-Jährige Sex mit völlig unbekannten Männern haben wollte, reihenweise, über mehrere Stunden hinweg, während sie in einem Gebüsch auf dem Boden lag. Nur den Anstrengungen ihrer Anwältin und der Jugendkammer des Landgerichts ist es zu verdanken, dass das Opfer weitgehend vor der Öffentlichkeit geschützt und das Ansehen der jungen Frau nicht nachhaltig beschädigt wurde.

Doch abgeschlossen ist der Fall für die junge Frau wohl noch lange nicht: Der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin berichtete bei der Urteilsverkündung am Donnerstag, dass sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet.

Elf Verdächtige hatte die Staatsanwaltschaft in diesem außergewöhnlichen Prozess angeklagt, als er im Juni 2019 begann: Männer, die zum Zeitpunkt der Tat zwischen 18 und 30 Jahre alt waren, zehn Flüchtlinge, von denen ein Teil schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, sowie ein Deutscher, der bereits als Jugendlicher straffällig wurde.

Am Ende des langen und aufwendigen Prozesses, der als teuerstes Verfahren in der Geschichte des Freiburger Landgerichts gilt, bestätigte sich bei acht von ihnen der Verdacht, dass sie sich im Oktober 2018 vor einer Freiburger Diskothek nacheinander an einer jungen Frau vergangen haben - keine Gruppenvergewaltigung, sagte Bürgelin, sondern eine "serielle Vergewaltigung".

"Er ist der Haupttäter, das muss man so sagen"

Sieben Täter wurden nun wegen Vergewaltigung verurteilt. Einem achten waren lediglich sexuelle Handlungen auf dem Körper des Opfers nachzuweisen, aber keine Vergewaltigung; er erhielt eine Jugendstrafe von 14 Monaten wegen sexuellen Übergriffs. Die höchste Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wurde für den Haupttäter Majid H. verhängt, einen heute 23-jährigen Syrer, der schon mehrmals straffällig geworden war.

Die übrigen Urteile bewegen sich zwischen drei Jahren Jugendstrafe und vier Jahren Haft. Zwei der Angeklagten wurden wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt, bei einem dritten wurde dieser Vorwurf fallen gelassen.

"Er ist der Haupttäter, das muss man so sagen", sagte Richter Bürgelin über Majid H. Dieser habe das ganze Geschehen ins Rollen gebracht, die 18-Jährige als erster vergewaltigt und anschließend weitere Täter aus der Diskothek in das Wäldchen auf der anderen Straßenseite geholt.

Die Beweisführung in diesem Prozess war zäh. Das lag auch daran, dass sich das Opfer im Detail nur an die erste Tat erinnern konnte und die meisten Angeklagten in der Verhandlung keine Aussage machen wollten. So musste sich das Gericht auf die Vernehmungen bei der Polizei stützen, auf Zeugenaussagen und DNA-Spuren.

Auch Fußfesseln kamen gegen die Beschuldigten beim Prozess zum Einsatz. (Foto: Patrick Seeger/dpa)

All die Verhaltensweisen, mit denen die Verteidiger das Opfer zu diskreditieren versuchten, sind nach Überzeugung des Gerichts durch die Einwirkungen von Drogen und Alkohol zu erklären, unter denen die junge Frau stand. Sie war mit einer Freundin in die Diskothek gegangen und hatte dort zum ersten Mal in ihrem Leben Ecstasy geschluckt - eine Überdosis, wie die Sachverständigen feststellten.

Plausibel war für das Gericht, dass die junge Frau beschwingt und ohne Gefahrenbewusstsein mit Majid H. vor die Tür ging, als die Drogen zu wirken begannen. Plausibel, dass sie sich nicht mehr sinnvoll äußern oder wehren konnte, als der Cocktail aus Alkohol und Ecstasy seine volle Wirkung entfaltete - und auch, dass sie am Ende mit einem jungen Flüchtling nach Hause ging, den sie nicht kannte, weil der ihr in der letzten Phase ihres Drogenrauschs wie ein rettender Held erschienen war. Erst am nächsten Morgen, als sie nüchtern war, ging sie zur Polizei. Auch das ist nach der Erfahrung des Gerichts: plausibel.

Eine eindringliche Mahnung

Als "frei von Widersprüchen" und "ohne Belastungseifer" haben die Richter und Schöffen die Aussagen der jungen Frau empfunden. Und aus den Vernehmungsprotokollen der Polizei konnten sie schließen, dass den Tätern sehr wohl bewusst war, dass sie es mit einem wehrlosen Opfer zu tun hatten. Bürgelin zitierte eine dieser Aussagen in seiner Urteilsbegründung: "Sie hat auf gar keinen Fall so auf mich gewirkt, dass sie gefickt werden wollte."

Üblicherweise spielen die persönlichen Worte des Vorsitzenden Richters an die Verurteilten bei Jugendgerichtsurteilen eine große Rolle. In diesem in so vieler Hinsicht ungewöhnlichen Verfahren, in dem elf Urteile zu begründen waren, fielen sie knapp aus. Ein bis zwei Sätze der Ermahnung für einen jungen Flüchtling, der aus der Untersuchungshaft entlassen wurde und nun ausgerechnet am Tag der Urteilsverkündung wegen eines neuen Vorwurfs vor dem Haftrichter stand und deshalb zu spät kam. Worte des Lobs für jene, die die Untersuchungshaft zur Neuorientierung nutzten.

Am Ende richtete Bürgelin eine eindringliche Mahnung an alle zusammen: "Dieses Verfahren kann und sollte und muss einfach auch eine Perspektive für einen Neuanfang sein."

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