Freiburg:Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach Gruppenvergewaltigung

Vergewaltigung in Freiburg

Ein Grünstreifen beim Industriegebiet Nord in Freiburg. Hier wurde Mitte Oktober eine 18-Jährige vergewaltigt.

(Foto: dpa)
  • Einem 22- und einem 23-Jährigen wird Vergewaltigung sowie unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. Die beiden Männer sitzen in Untersuchungshaft.
  • Ihnen wird vorgeworfen, im Oktober eine 18-Jährige in der Nähe eines Clubs in Freiburg vergewaltigt zu haben.

Im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Freiburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 22- und einen 23-Jährigen erhoben. Ihnen wird unter anderem Vergewaltigung sowie unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. Die beiden Syrer befinden sich in Untersuchungshaft.

Konkret wird ihnen vorgeworfen im Oktober eine 18-Jährige in der Nähe eines Clubs in Freiburg vergewaltigt zu haben. Gegen Mitternacht soll die Frau den Ermittlungen der Polizei zufolge in Begleitung des 22-Jährigen mutmaßlichen Haupttäters die Disco verlassen haben. In einem nahegelegenen Gebüsch habe er sie dann vergewaltigt.

Dann sei er in die Disco zurückgegangen und habe weitere Männer gerufen, die sich im Anschluss ebenfalls an der Frau vergangen hätten. Das Ermittlungsverfahren gegen diese acht Männer ist noch nicht abgeschlossen.

Der 22-Jährige soll noch weitere Delikte begangen haben. So werden ihm gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, ein versuchter sexueller Übergriff sowie exhibitionistische Handlungen vorgeworfen.

Zudem soll er im September 2017 an einer weiteren Vergewaltigung beteiligt gewesen sein. Gemeinsam mit dem 23-Jährigen und einem dritten Mann soll er ebenfalls in Freiburg eine damals 19-jährige Frau in der Wohnung eines der Männer vergewaltig haben.

Der Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung hatte bundesweit Aufsehen erregt. Wegen des Ausmaßes der Tat selbst, aber auch wegen der Tatsache, dass sich die mutmaßlichen Täter als Flüchtlinge im Land aufhielten. Knapp zwei Jahre zuvor hatte der Flüchtling Hussein K. in Freiburg die 19-jährige Studentin Maria L. nachts überfallen, vergewaltigt und dann bewusstlos im Uferbereich der Dreisam zurückgelassen, wo sie ertrank. 2018 wurde K. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Anmerkung der Redaktion

In der Regel berichtet die SZ nicht über ethnische, religiöse oder nationale Zugehörigkeiten mutmaßlicher Straftäter. Wir weichen nur bei begründetem öffentlichen Interesse von dieser im Pressekodex vereinbarten Linie ab. Das kann bei außergewöhnlichen Straftaten wie Terroranschlägen oder Kapitalverbrechen der Fall sein oder bei Straftaten, die aus einer größeren Gruppe heraus begangen werden (wie Silvester 2015 in Köln). Ein öffentliches Interesse besteht auch bei Fahndungsaufrufen oder wenn die Biografie einer verdächtigen Person für die Straftat von Bedeutung ist. Wir entscheiden das im Einzelfall und sind grundsätzlich zurückhaltend, um keine Vorurteile gegenüber Minderheiten zu schüren.

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