Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Richter verurteilen Frankreich wegen überfüllter Gefängnisse

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Streikende Gefängnismitarbeiter vor dem Knast in Nizza.

Streikende Gefängnismitarbeiter vor dem Knast in Nizza.

(Foto: Valery Hache/AFP)
  • Die Klagen betrafen Haftanstalten in Nîmes, Nizza, in Fresnes bei Paris sowie in Überseegebieten.
  • Die seit Langem bekannten Missstände müssten systematisch und dauerhaft überwunden werden, forderte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) .

Wegen Missständen in Gefängnissen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Frankreich verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag der Klage von 32 Strafgefangenen Recht. Sie hatten sich gegen Überfüllung, hygienisch unzumutbare Zustände, Missstände bei der Gesundheitsversorgung und gegen tagelanges Einschließen in kleinen Zellen gewandt.

Die Klagen betrafen die Haftanstalten in Nîmes, Nizza, das zweitgrößte französische Gefängnis in Fresnes bei Paris sowie Anstalten in den Überseegebieten Martinique, Französisch-Polynesien und Guadeloupe. So war nach Erkenntnissen des EGMR die Haftanstalt Nîmes im Januar 2019 mit fast 400 statt wie vorgesehen mit höchstens 192 Gefangenen belegt.

Die Richter hielten auch Schilderungen der klagenden Häftlinge für glaubwürdig, wonach sie sich zu viert eine Zelle von acht bis zwölf Quadratmetern teilen mussten. Berichtet wurde auch über Ratten, Kakerlaken und verschmutzte Toiletten sowie über gewalttätige Auseinandersetzungen in den Anstalten.

Die Straßburger Richter erkannten Bemühungen Frankreichs an, die Situation durch Neubauten und Renovierungen zu verbessern. Die seit Langem bekannten Missstände müssten aber systematisch und dauerhaft überwunden werden. Die 32 Kläger erhielten insgesamt mehr als 500.000 Euro Entschädigungen zugesprochen.

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