Frankreich:Billig-Silikon: TÜV Rheinland muss 60 Millionen Euro Schadenersatz zahlen

Jede Klägerin soll 3000 Euro bekommen. Ein Hersteller hatte billiges Industriesilikon für Brustimplantate verwendet - TÜV Rheinland hatte diese zertifiziert.

Der TÜV Rheinland ist in Frankreich wegen schadhafter Brustimplantate zur Zahlung von insgesamt 60 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden.

Das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon sprach am Freitag jeder der 20 000 Klägerinnen 3000 Euro zu. TÜV Rheinland hatte Implantate des französischen Herstellers PIP zertifiziert. Bei den Kontrollen habe das Unternehmen vollständige Unterlagen über die Verwendung des zugelassenen Silikons bereit gehalten. Dass uneigeeignetes Gel in Implantate gefüllt wurde, sei für den TÜV nicht ersichtlich gewesen, argumentierte er in einem anderen Prozess in Nürnberg. der TÜV hatte nur das Herstellungsverfahren, nicht aber die Kissen selbst kontrolliert.

Im Skandal um Brustimplantate aus Billig-Silikon war der Gründer der Firma PIP, Jean-Claude Mas, Mitte 2016 zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Seine Firma hatte zehn Jahre lang anstelle von medizinischem Silikon preiswertes Industriesilikon für Brustimplantate genutzt.

Die Kissen waren deswegem reißanfällig, das Füllmaterial konnte auslaufen und im Körper Entzündungen auslösen. Die Firma sparte durch den Betrug jedes Jahr etwa eine Million Euro ein.

Der Betrug war im Jahr 2010 aufgeflogen. Allein in Frankreich ließen sich daraufhin mehr als 18 000 Frauen auf Anraten von Behörden die Implantate herausoperieren, in Deutschland waren Schätzungen zufolge ebenfalls Tausende Frauen betroffen.

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