Prozess gegen Alexander Falk:Waren alles nur die Brüder

Prozess gegen Unternehmer Alexander Falk

Alexander Falk im August 2019.

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Vor dem Frankfurter Landgericht geht das bizarre Verfahren gegen den Millionen-Erben und Unternehmer Alexander Falk zu Ende. Einiges spricht für seine Verurteilung - auch wenn er sich als Opfer sieht.

Von Matthias Drobinski, Frankfurt

Alexander Falk trägt ein dunkelblaues Poloshirt, das seine muskulösen Arme betont, Jeans, schwarze Turnschuhe und randlose Brille. Sein Haar ist nicht mehr ganz so dicht und kraus wie in den Fernsehberichten aus den frühen 2000er-Jahren, als er, der Millionenerbe des Stadtplan-Unternehmens, der überaus selbstbewusste Star der täglich sich selbst übertreffenden New Economy war. Seine Stimme ist die gleiche geblieben: leise und doch gut hörbar, selbstsicher.

Noch einmal sagt er an diesem Dienstagmorgen vor dem Frankfurter Landgericht, er sei unschuldig: Nein, er habe niemanden beauftragt, an jenem 8. Februar 2010 dem Rechtsanwalt Wolfgang J. ins Bein zu schießen, weil der so hartnäckig an einer Millionenklage gegen Falk arbeitete. Er habe mit aller Macht an Dokumente kommen wollen, die ihn vom Vorwurf entlasten sollten, er habe beim Verkauf seines Unternehmens Ision Internet AG Bilanzen geschönt und damit betrogen. Dafür hatte ihn das Hamburger Landgericht 2008 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, dafür forderte der Käufer, das britische Kommunikationsunternehmen Energis, hohen Schadensersatz. Er habe deshalb einen Hacker gesucht, der von den Servern der Kanzlei Clifford Chance die entsprechenden Daten fischt, und für die Suche die Brüder B. aus der Türkei beauftragt, die er im Gefängnis kennengelernt und von denen er sich auch 250 000 Euro geliehen hatte. Doch die Hacker hätten versagt, die Brüder B. die Sache selbst mithilfe eines Keyloggers in die Hand nehmen und bei einem Mitarbeiter der Kanzlei einbrechen lassen müssen - und dann sei etwas "aus dem Ruder gelaufen".

Die Anklage geriet zwischendurch in Bedrängnis

Eines der bizarrsten Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt nähert sich nun nach knapp einem Jahr seinem Ende, in dem Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich eigentlich nur darin einig sind, dass Wolfgang J. ins Bein geschossen wurde, und dass dies wohl von den Brüdern B. in Auftrag gegeben worden sei.

Falks Anwälte überschütteten die 22. Große Strafkammer unter Richter Jörn Immerschmitt mit Anträgen und griffen Staatsanwaltschaft und Richter immer wieder frontal an. Die Anklage geriet zwischendurch in Bedrängnis: Ein wichtiger Belastungszeuge erwies sich als vielfach vorbestrafter Krimineller, die von ihm präsentierte Tonaufnahme, in der Falk seine Freude über den Beinschuss äußert, als zusammengeschnitten. Dann bot ein Informant Falks Verteidiger einen USB-Stick an - und zerkaute ihn vor den Augen der herbeigerufenen Polizisten.

Staatsanwältin Nicole Metcalf trägt eine andere Geschichte vor: Der unter dem Druck der Schadenersatzforderung stehende Falk habe ein naheliegendes Motiv gehabt, Wolfgang J., den unangenehmsten der gegnerischen Anwälte, außer Gefecht zu setzen. Erst habe es Drohanrufe gegeben, dann versuchte Einbrüche, zuletzt den Schuss. Eine SMS der B.'s aus Falks Handy, man werde nun der Oma einen "verdienten Kuraufenthalt" ermöglichen, ist für sie ein wichtiges Indiz dafür. Auch die Tonbandaufnahme gebe trotz der Schnitte die Freude Falks über den Anschlag korrekt wieder, die Darstellung des Belastungszeugen sei trotz seiner Vorstrafen im Kern konsistent. Ein Schreiben, das Falk als entlastenden Beleg präsentiert hat, ordnet sie als "schriftliche Lüge" ein. Der Unternehmer habe "mit erheblicher krimineller Energie" gehandelt - sechs Jahre Freiheitsentzug seien angemessen.

Falk habe erpresst werden sollen

Falks Verteidiger antwortet in seinem Plädoyer: "Sie können bis heute nicht sagen, was genau Sie Herrn Falk zur Last legen" - die Anklage bestehe aus "Hypothesen, Mutmaßungen und Vorurteilen" nach dem Motto: Man traue es ihm zu, also sei er es gewesen. Falk, der zum Tatzeitpunkt in Südafrika war, sei entsetzt über den Anschlag gewesen, dann aber noch einmal in die Türkei gekommen, um mit den B.'s, denen er ja noch Geld schuldete, über Immobilienprojekte zu reden. In einem Istanbuler Restaurant sei dann heimlich die strittige Aufnahme gemacht und von "vorn bis hinten manipuliert" worden - eine Falle, um Falk zu erpressen. Die Schadenfreude Falks sei zwar "schäbig", er habe "Blödsinn gemacht". Strafrechtlich aber sei das irrelevant. Alexander Falk sei freizusprechen.

Nun müssen Strafkammer und Richter Immerschmitt entscheiden, der bereits hat durchblicken lassen, dass er Falks Geschichte nur sehr bedingt Glauben schenkt. Es spricht einiges dafür, dass der gefallene New Economy-Star verurteilt wird - und dass Falks Anwälte in Revision gehen werden. Die Geschichte von den zwei Wahrheiten wird weitergehen.

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