Süddeutsche Zeitung

Frankfurt:Exorzisten-Prozess: Dämonen in Zimmer 433

Grausam - und ziemlich rätselhaft: Fünf Südkoreaner sollen eine Verwandte in einem Frankfurter Hotel zu Tode gequält haben. Zum Prozessauftakt prallen Kulturen aufeinander.

Von Susanne Höll, Frankfurt

Gefesselt mit Handschellen werden die fünf Koreaner in den Saal 165 des Frankfurter Landgerichts geführt, vier von ihnen versuchen, so gut es eben geht, ihr Gesicht mit Plastik-Aktendeckeln vor den Kameras zu verbergen. Allesamt sind sie zierlich und schmal, zwei der Beschuldigten sind gerade einmal 16 Jahre alt. Sie sind eines gleichermaßen grausamen wie rätselhaften Verbrechens angeklagt.

"Gefühllos und unbarmherzig", so sagt die Staatsanwältin, sollen die fünf am 5. Dezember 2015 in einem Frankfurter Hotel eine 41 Jahre alte Landsfrau umgebracht haben, beim Versuch einer Teufelsaustreibung. Einer der beiden Teenager, ein Junge mit Mecki-Frisur und großer Brille, der wie ein asiatischer Vetter von Harry Potter anmutet, ist der Sohn der Toten. Er hält den Kopf gesenkt, schaut auf seine Füße. Er und die übrigen Beschuldigten sind der deutschen Sprache offenbar wenig kundig, drei Dolmetscher flüstern ihnen in die Ohren. Sie selbst sagen nichts an diesem ersten Verhandlungstag und wollen, wie ihre Anwälte sagen, auf absehbare Zeit weiter schweigen, keine Angaben machen zur eigenen Person oder der Sache.

Diese Sache stellt sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft folgendermaßen dar: Die Südkoreaner kamen im Herbst 2015 als Gruppe nach Deutschland, wollten im Rhein-Main-Gebiet ein Import-Export-Geschäft eröffnen. Man mietete ein Haus in Sulzbach im Taunus. Dort nahm das Unheil, wenn man die Dinge richtig versteht, seinen Anfang.

Zumindest einige aus der Gruppe - die Älteste ist die 45 Jahre alte Doean K., geschiedene Mutter zweier Kinder im Alter von 20 und 22 Jahren, ihre damals 41 Jahre alte Cousine Seonhwa P., deren Sohn, eben jener Junge mit der Mecki-Frisur, eine weitere Cousine und deren damals ebenfalls 15 Jahre alter Sohn - wollen Dämonenspuren in dem Haus entdeckt haben. Man siedelt um nach Frankfurt, in ein Hotel feiner Klasse. Dort, auf Zimmer 433, kommt es in der Nacht zum 5. Dezember zum Exorzismus.

Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge?

Seonhwa P. soll, so heißt es in der Anklage, Selbstgespräche geführt und geschrien haben. Ihre Cousine mit den beiden eigenen Kindern und den zwei Jungen hätten daraufhin versucht, den Teufel auszutreiben, und die Frau dabei über zwei Stunden hinweg schwer misshandelt. Sie hielten sie fest, knieten auf ihr, steckten ihr ein Handtuch und einen mit Stoff bespannten Kleiderbügel in den Mund, um sie zum Schweigen zu bringen. Die Frau überlebte die Tortur nicht. Ihr Körper war von großen Hämatomen gezeichnet, ihre Mundwinkel waren eingerissen und blutig.

Die Koreaner riefen einen ihnen bekannten Geistlichen einer christlich-koreanischen Gemeinde ins Hotel, der alarmierte einen Notarzt und die Polizei. Die fünf sitzen seither in Untersuchungshaft, eine Cousine, die nach der Tat verstört nahe dem Sulzbacher Haus gefunden worden war, ist auf freiem Fuß. Sie hatte sich angeblich auf dem Weg zum Frankfurter Hotel verlaufen und war deshalb zum einstigen Mietshaus im Taunus zurückgekehrt. An der Teufelsaustreibung soll sie nicht beteiligt gewesen sein.

Der Prozess - verhandelt wegen der minderjährigen Angeklagten vor einer Jugendstrafkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Erlbruch - wird die mutmaßlich schwierige Frage klären müssen, ob es Mord war, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Und die Richter werden feststellen müssen, ob auch die beiden Teenager, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, tatsächlich den Tod der Frau zumindest billigend in Kauf nahmen.

Verteidiger wollen Ethnosoziologen hinzuzuziehen

Die Anwälte des einen 16-Jährigen beantragten zum Auftakt, die Verhandlung auszusetzen und einen koreakundigen Ethnosoziologen hinzuzuziehen. Der solle klären, ob die zwei Teenager aufgrund ihrer Erziehung und Wertvorstellungen die Folgen ihres Tuns hätten abschätzen und sich einer Mitwirkung bei dem Gewaltakt verweigern können.

Der Staatsanwaltschaft warfen die Anwälte vor, das Exorzismus-Thema nur oberflächlich im Internet recherchiert und sich hauptsächlich auf die Aussagen des Ehemannes der Getöteten verlassen zu haben, der zur Tatzeit in Südkorea war. Psychologische Gutachten für das Gericht hatten bislang keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit ergeben.

Welcher Glaubensgemeinschaft die fünf Angeklagten angehören, blieb zum Prozessbeginn offen. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gibt es keine Hinweise darauf, dass das Opfer seinerzeit nach dem Tod verlangte. Bislang sind 14 weitere Verhandlungstage bis Mitte Januar angesetzt. Sollte das Gericht einen neuen Gutachter beauftragen, ist mit einem späteren Urteil zu rechnen.

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Quelle:
SZ vom 11.10.2016
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