Foltermord von Siegburg:Lebenslang für den Haupttäter?

Die Brutalität hat ganz Deutschland geschockt - jetzt hat der BGH das Urteil gegen den Haupttäter im Foltermord von Siegburg teilweise aufgehoben. Ihm droht nun lebenslang.

Sie haben ihr Opfer auf widerwärtigste Weise gequält: Die drei Häftlinge folterten ihren Mitgefangen in der Gefängnisszelle, verprügelten ihn, vergewaltigten ihn. Am Ende zwangen sie ihn, sich selbst aufzuhängen.

Foltermord von Siegburg: Der Hauptangeklagte im Foltermord von Siegburg, Pascal I., im August 2007 mit seinem Anwalt.

Der Hauptangeklagte im Foltermord von Siegburg, Pascal I., im August 2007 mit seinem Anwalt.

(Foto: Foto: ddp)

Die Brutalität schockierte ganz Deutschland. Das Landgericht Bonn hatte im Oktober 2007 langjährige Gefängnisstrafen gegen die Mörder von Hermann H. verhängt. Jetzt hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zu dem Fall geäußert - und entschieden: Es war ein Rechtsfehler, dass das Landgericht Bonn den Haupttäter Pascal I. nur zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte.

Die Bundesanwaltschaft hatte im Revisionsprozess vor dem BGH gegen Pascal I. eine Strafverschärfung und eine Sicherungsverwahrung angestrebt. Bundesanwalt Hartwig Duensing forderte deshalb in Karlsruhe, das auf 15 Jahre Haft lautende Urteil des Landgerichts Bonn vom Dezember 2007 teilweise aufzuheben.

Das Landgericht habe die Anordnung einer Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt nicht ausreichend geprüft und müsse dies nachholen, so Duensing. Angesichts der "mit menschlichen Maßstäben eigentlich unfassbaren Tat" wäre das naheliegend gewesen.

Der BGH ordnete nun einen neuen Prozess an, in dem es um die Höhe der Strafe geht - und um die Frage, ob zusätzlich eine "Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt" verhängt wird. Im Übrigen bleibt das Urteil bestehen.

Das Bonner Landgericht hatte in seinem Urteil im vergangen Jahr gleich drei Mordmerkmale festgestellt - Grausamkeit, niedrige Beweggründe und Verdeckung der vorangegangenen Misshandlungen. Den Angeklagten Pascal I. hatte es zu 15 Jahren Haft verurteilt. Zusammen mit zwei Zellengenossen hatte der damals 19-Jährige dem Urteil zufolge im November 2006 einen Mithäftling fast elf Stunden lang grausam gequält und ihn dann umgebracht.

Obwohl auf Mord lebenslang steht und der Angeklagte nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, milderte das Landgericht die Strafe - eine Möglichkeit, die für "Heranwachsende" zwischen 18 und 21 Jahren vorgesehen ist. Das Gericht sah damals noch einen kleinen "Hoffnungsschimmer" auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft, unter anderem deshalb, weil Pascal I. nach der Tat die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining beantragt hatte.

Der Verzicht auf die lebenslange Haftstrafe war aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht zu beanstanden - wohl aber die mangelnde Prüfung einer Sicherungsverwahrung.

Bei Heranwachsenden kann eine solche Dauerhaft, die über das Strafende hinausreicht, im Urteil nur vorbehalten und erst vor dem Entlassungstermin angeordnet werden, falls der Täter noch als gefährlich eingestuft wird.

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