Förderprogramm:Land verlängert Hochwasser-Hilfe für Kommunen

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Beim Hochwasser vor fast einem Jahr traten an vielen Orten in Niedersachsen die Flüsse über die Ufer, wie hier in Verden. (Archivbild) (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Das Förderprogramm zur Beseitigung von Hochwasserschäden an der Infrastruktur wird verlängert. Ausgezahlt wurde aus dem 18-Millionen-Euro-Programm bislang noch nichts.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Hannover (dpa/lni) - Niedersachsens Kommunen bekommen mehr Zeit für die Beantragung der Hochwasser-Hilfe des Landes für die öffentliche Infrastruktur. Ursprünglich sollte die Antragsfrist Ende Oktober auslaufen. Nach Angaben des Innenministeriums wird sie nun bis Jahresende verlängert.

Für das Programm sind 18 Millionen Euro eingeplant: Gefördert wird nach dem Hochwasser zum vergangenen Jahreswechsel die Schadensbeseitigung unter anderem an Straßen, Brücken und Parks, an Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern oder auch an der Trinkwasserversorgung und an Abwasseranlagen. Das Land übernimmt regulär bis zu 80 Prozent der Ausgaben, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 95 Prozent.

Bisher 13,5 Millionen Euro beantragt - noch keine Auszahlungen

Die Förderbank NBank teilte auf Anfrage mit, dass bisher 76 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 13,5 Millionen Euro gestellt wurden. Auszahlungen habe es noch nicht gegeben, die Anträge befänden sich in unterschiedlichen Stadien der Prüfung. So fehlten für viele noch einzelne Unterlagen. 54 der Anträge sind von 35 Kommunen gestellt worden. Die übrigen 22 Anträge haben unterschiedliche Verbände gestellt.

Innenministerin Daniela Behrens sagte, sie hoffe, dass die Hochwasserschäden nicht so gravierend seien wie die Kommunen und Verbände sie anfangs befürchtet hatten. „Die bisher bei der NBank eingegangenen Anträge bleiben bezüglich der Schadenshöhe deutlich hinter der ersten Abfrage unseres Hauses zurück“, sagte die SPD-Politikerin. Dennoch sei die Fristverlängerung wichtig, um den Kommunen den Termindruck etwas zu nehmen.

Umweltminister Christian Meyer (Grüne) wies darauf hin, dass auch erhöhte Energiekosten ausgeglichen werden können, sofern diese zum Beispiel auf Pumpen und Trocknungsgeräte zurückzuführen seien. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Hochwasser-Schäden in der Zeit vom 24. Dezember bis 30. April entstanden sind. Die Kommunen können das Geld auch weiterleiten, zum Beispiel an Vereine. An das Land zurückzahlen müssen sie die Hilfe später nicht.

Hochwasser-Hilfen auch für Privathaushalte und Unternehmen

In zwei weiteren Programmen konnten und können auch Privathaushalte und Unternehmen eine Hochwasser-Hilfe des Landes beantragen. Die Förderung für Unternehmen ist bereits ausgelaufen. Es gab Anträge von 22 Unternehmen mit einem Volumen von rund 3,3 Millionen Euro. Bewilligt wurde in dieser Richtlinie laut NBank bisher ein Volumen von rund 2,6 Millionen Euro.

Die Hochwasser-Hilfe für Privatleute kann noch bis zum Monatsende beantragt werden. „Aktuell verzeichnen wir in dieser Richtlinie 95 eingegangene Anträge, rechnen aber damit, dass weitere folgen werden“, sagte eine Sprecherin der NBank. 17 Anträge mit einem Volumen von insgesamt rund 175.000 Euro seien bereits bewilligt worden.

Förderung für Privatleute wird nicht verlängert

Anders als die Förderung für die öffentliche Infrastruktur wird das Programm für Privathaushalte nicht verlängert, wie das Wirtschaftsministerium bestätigte. Das liege daran, dass es zum einen eine schnelle Hilfe für akut Betroffene sein sollte, zum anderen decke sich die Zahl der Anträge mit den Schätzungen, wie viele Haushalte tatsächlich betroffen waren.

Zuvor hatte es bereits eine Soforthilfe des Landes für Privatpersonen gegeben, für die zwei Millionen Euro vorgesehen waren. Davon waren bis Mitte September rund 550.000 Euro bewilligt worden, verteilt auf 432 Anträge. 35 Anträge waren zu der Zeit noch in der Bearbeitung. Die übrigen wurden abgelehnt oder hatten sich anderweitig erledigt.

© dpa-infocom, dpa:241029-930-273120/1

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