Flughafen Köln-Bonn:Terror-Verdächtige legen Haftbeschwerde ein

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Die Festnahme von zwei mutmaßlichen Islamisten auf dem Flughafen Köln-Bonn hat in Sicherheitskreisen zu Verstimmung geführt. Jetzt haben die Anwälte der beiden Verdächtigen Haftbeschwerde eingelegt.

Hans Leyendecker, Bonn

Die Anwälte der Ende September auf dem Flughafen Köln-Bonn festgenommenen mutmaßlichen Islamisten Omar D. und Abdirazak B. haben am späten Montagnachmittag beim Bonner Amtsgericht Haftbeschwerde eingelegt.

Die Anwälte der beiden Deutsch-Somalier Omar D. und Abdirazak B., der hier auf dem Foto zu sehen ist, haben Haftbeschwerde eingelegt. (Foto: Foto: ddp)

"Die Indizien der Ermittler sind dürftig", erklärte Anwalt Mutlu Günal, der Omar D. vertritt. Abdirazak B. wird von Günals Kanzlei-Kollegen Boris Krösing vertreten.

In einem sehr knappen Haftbefehl wird den in Somalia geborenen 23 und 24 Jahre alten Männern vorgeworfen, dass sie angeblich einen Selbstmordanschlag begehen wollten. Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die beiden wegen Verabredung zu einem Verbrechen.

Ihre quasi öffentliche Festnahme hat in Sicherheitskreisen zu Verstimmungen geführt. Vertreter mehrerer Behörden kritisierten die Staatsschützer des Düsseldorfer Landeskriminalamtes (LKA), die am frühen Morgen des 26. September den Befehl zum Zugriff gegeben hatten: "Da wollte einer keinen Fehler machen und hat dann alles falsch gemacht", grollt ein hochrangiger Sicherheitsbeamter.

Einen Tag vor der Festnahme war die spektakuläre öffentliche Fahndung nach den Islamisten Eric Breininger und Houssain al-Malla angelaufen, die möglicherweise auf dem Rückweg aus einem Ausbildungslager nach Europa sind. Eine Quelle einer Landesbehörde hatte einen entsprechenden Hinweis gegeben.

Die ermittelnde Karlsruher Bundesanwaltschaft, die diese Fahndung anordnete, hat aber eine Übernahme des Bonner Falles strikt abgelehnt. Bundesanwalt Walter Hemberger notierte in einem internen Vermerk, weder gebe es Anlass für eine Übernahme durch seine Behörde noch könne er den "Verdacht einer Straftat erkennen".

Die aus Bonn und Rheine stammenden Männer sind sehr religiös und gehören zu einer Szene, die seit langem von Beamten des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz beobachtet wird.

Abgehörtes Telefonat

Der Verdacht der Ermittler wurde beispielsweise durch ein abgehörtes Telefonat genährt, in dem verschlüsselt über einen angeblich geplanten Anschlag im Ausland gesprochen wurde. Allerdings telefonierten nicht B. und der Deutsch-Somalier D. miteinander, sondern zwei ihrer Bekannten. Weil die vier frommen Männer miteinander gut bekannt sind, gibt es den Verdacht, die beiden jetzt Inhaftierten hätten von den angeblichen Plänen gewusst und wollten möglicherweise mitmachen.

Als Indiz werden in dem Haftbefehl auch zwei SMS zwischen D. und B. angeführt. Dass sie sich im Paradies wiedersehen würden, stand in einer der Botschaften. Nur wenige Stunden später sahen sie sich dann auf dem Kölner Flughafen wieder, der überschaubar, aber kein Paradies ist. Sie wollten via Amsterdam gemeinsam nach Entebbe in Uganda fliegen.

Nachdem im Fluggepäck von D. ein Brief seiner Verlobten gefunden wurde, in dem von Abschied und wieder vom Gefilde der Seligen die Rede war, gab das LKA die Weisung, die beiden auf keinen Fall wegfliegen zu lassen.

In dem Brief, der von Ermittlern als letzter Gruß an einen möglichen Selbstmordattentäter verstanden wurde, ist aber auch die Rede davon, dass die beiden möglicherweise bald Kinder haben würden und die junge Frau schwärmt vom gemeinsamen Leben auf Erden. Das Pärchen suchte in den vergangenen Wochen eine gemeinsame Wohnung.

B. hatte erst jüngst Studiengebühren in Höhe von 1545 Euro gezahlt und beide Männer besaßen Rückflugtickets. Dass sie nach Entebbe fliegen wollten, war den Sicherheitsbehörden, die beide Männer an Bord eines Flugzeugs festnehmen ließen, schon seit längerem bekannt.

Es sollte eine sogenannte kontrollierte Ausreise werden. Ermittler und Nachrichtendienstler wollten sich in Uganda heimlich an die Fersen der beiden Männer heften, um herauszufinden, mit wem die beiden reden wollten und ob sie eventuell sogar in ein Terror-Camp nach Pakistan weiterreisen würden. Es wird erwartet, dass ein Bonner Haftrichter noch in dieser Woche über die Beschwerde entscheidet.

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