Süddeutsche Zeitung

Streitigkeiten vor Gericht:Allgemeine Lebens-Gefahr

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Muss ein Pilot ohne Ruckeln manövrieren, damit der Kaffee nicht vom Klapptisch rutscht? Der Europäische Gerichtshof soll das entscheiden. Es sagt viel über das Verhältnis der Deutschen zum Risiko aus.

Von Wolfgang Janisch

Als es den Menschen endlich gelungen war, vom Boden abzuheben, machten sie sich nichts vor. Fliegen war eine gefährliche Angelegenheit. Von den ersten 40 Piloten der US-Flugpost im Jahr 1920 waren fünf Jahre später noch neun am Leben. Heute, hundert Jahre später, ist das Flugzeug so sicher geworden, dass der erleichterte Applaus nach der Landung längst aus der Mode gekommen ist. Man dankt nicht mehr für den absturzfreien Flug, sondern pocht auf Sicherheit im Detail. Zum Beispiel darauf, dass der Pilot waagerecht und ruckelfrei manövriert, damit der Kaffee nicht vom Klapptisch rutscht.

Über einen solchen Fall gibt an diesem Donnerstag der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs eine Vorentscheidung bekannt, und man kann behaupten: Darin spiegelt sich unser gewandeltes Verhältnis zum Risiko. Eine Familie flog von Mallorca nach Wien, die sechsjährige Tochter saß am Fenster, die Flugbegleiterin stellte einen Kaffeebecher auf den Klapptisch. Bevor jemand reagierte, war der Becher vom Brett geglitten und hatte das Mädchen böse am Brustkorb verbrüht. Stand der Flieger schräg? Hing der Tisch schief? Oder war es dieses unmerkliche Zittern der Maschine in 10 000 Meter Höhe? So richtig schuld war wohl niemand. Aber die Eltern verklagten die Fluglinie auf Schadenersatz.

Natürlich denkt man sofort an "amerikanische Verhältnisse", zum Beispiel an die Frau aus New Mexico, die Anfang der Neunzigerjahre fast 2,9 Millionen Dollar erstritten hatte, weil sie sich mit einem übermäßig heißen McDonald's-Kaffee die Beine verbrüht hatte. Das klingt so, als müsste man, um reich zu werden, nur kurz unaufmerksam sein und ein paar Schmerzen aushalten. Ganz so einfach ist es freilich auch in den USA nicht. Vom Millionenurteil blieb damals in der zweiten Instanz nicht mal mehr ein Viertel übrig. Richtig ist aber, dass es in Europa bescheidener zugeht; das Kaffee-Opfer fordert von der Fluglinie moderate 8500 Euro.

Der Hang der Deutschen zum Verklagen

Doch auch hierzulande ist ein gewisser Hang unverkennbar, Fluglinien oder Reiseveranstalter, Waldbesitzer, Nachbarn oder das Bürgermeisteramt für Unfälle verantwortlich zu machen. Bisher sind die Gerichte jedoch nicht bereit, die Ansprüche allzu sehr auszudehnen. Ein Ast, der von einem gesunden Baum auf ein Auto kracht, gehört zum "allgemeinen Lebensrisiko", entschied 2015 das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken. Gleiches gilt für Walnüsse im Herbst; wer unter Nussbäumen parkt, darf hinterher nicht über Dellen klagen.

Auch ein Loch im Waldweg kommt vor, beschied das OLG Frankfurt einer gestürzten Radfahrerin. Selbst dort, wo besonders viel Sicherheit versprochen wird, hält das Leben irre Momente bereit: Ein Ehepaar hatte Ägypten gebucht, inklusive Hotel mit Zimmersafe. Aber dass die Diebe den Tresor nicht etwa knackten, sondern kurzerhand wegschleppten, zählt laut Amtsgericht Köln zu den Risiken des Reisens, für die der Veranstalter nicht haftet.

Der Erfolg der Kaffeeklage hängt davon ab, ob es sich hier um ein "für die Luftfahrt typisches Risiko" handelt. Ob also zu den Gefahren der Flugreise nicht nur der Absturz einer Passagiermaschine, sondern auch der eines Heißgetränks gehört. Aber dazu wird den Juristen schon was einfallen.

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Quelle:
SZ vom 25.09.2019
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