Straffällige Flüchtlinge:Einmal Ersttäter, immer Ersttäter

Bavaria Struggles With Record Refugee Influx

Ein Fingerabdruck ist schnell genommen, hier nicht von einem straffälligen, sondern von einem gerade angekommenen Flüchtling in Passau (Bild von Juli 2015).

(Foto: Getty Images)

In Kiel hat die Polizei Flüchtlinge bei Bagatelldelikten offenbar nicht als Straftäter behandelt und sie nicht identifiziert. Doch ohne Registrierung gibt es auch keine Chance, in Zukunft härter zuzugreifen.

Kommentar von Heribert Prantl

Über die Entkriminalisierung von Bagatelldelikten ist immer wieder einmal diskutiert worden. An eine Entkriminalisierung der Art, wie sie in Kiel bei Flüchtlingen einige Zeit lang geübt wurde, war dabei allerdings nicht gedacht. Die Entkriminalisierung à la Kiel sah offenbar so aus: Flüchtlinge, wenn sie angeblich Ersttäter waren, wurden nicht polizeilich registriert. So steht es jedenfalls in einem Papier. Das war und ist absurd und gefährlich - absurd deswegen, weil ein Ersttäter immer ein Ersttäter bleibt, wenn er nie erkennungsdienstlich behandelt wird; gefährlich deswegen, weil so das Vorurteil befeuert wird, dass sich Flüchtlinge ungestraft alles herausnehmen können.

Einen Nichterkennungs-Dienst wie in Kiel gab und gibt es wohl nirgendwo sonst in Deutschland; und die zuständige Generalstaatsanwaltschaft hat dem Kieler Unsinn umgehend widersprochen und dieses Prozedere verboten. Aber das Kieler Exempel wird nun als Beleg für eine nicht existierende generelle Maxime verwendet.

Vorschläge zur Entkriminalisierung sollen die Staatsanwaltschaft entlasten

Die seriöse Entkriminalisierungs-Diskussion drehte und dreht sich darum, ob bei kleinen Ladendiebstählen wirklich mit der Keule des Strafrechts zugeschlagen werden muss; die Entkriminalisierer führen unter anderem praktisch-ökonomische Gründe für eine Entkriminalisierung von Bagatellen an: Wenn Kleindiebstähle nicht mehr als Straftat verfolgt würden, erstickten Staatsanwaltschaft und Strafjustiz nicht mehr in der Flut von Massen- und Kleindelikten, sie könnten sich also auf massivere Fälle von Kriminalität konzentrieren.

Zumal auf sogenannten alternativen Juristentagen wurde daher empfohlen, an die Stelle der strafrechtlichen Behandlung von Kleinkriminalität eine zivilrechtliche Lösung zu setzen: Rückgabe der gestohlenen Sache plus Bezahlung des Kaufpreises, mindestens jedoch (das war ein Vorschlag von 1992) 50 Mark. Heute hieße das wohl: Rückgabe der Schokoladenriegel plus 100 Euro.

Ein anderer Vorschlag: Ladendiebstähle und anderen Krimskrams ähnlich wie Verkehrsverstöße nur als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern zu ahnden und der Polizei die Möglichkeit zu geben, die Verfahren mit einer Ermahnung oder einer Geldbuße abzuschließen. Diese vernünftigen Vorschläge haben aber mit den Kieler Praktiken gar nichts zu tun.

Die erkennungsdienstliche Erfassung ist eine Kernaufgabe der Polizei

Man kann Verständnis für den Frust von Polizisten haben, die keine Lust darauf haben, Taten zu registrieren, die anschließend von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Aber ohne Registrierung und Identifizierung gibt es auch keine Chance, in Zukunft härter zuzugreifen. Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind nicht zeitaufwendig: Ein Fingerabdruck - der geht ruckzuck; und ein Foto - das ist auch gleich gemacht. Gerade bei Tätern ohne Papiere kann darauf nicht verzichtet werden. Fingerabdruck und sonstige erkennungsdienstliche Erfassung sind hier auch Maßnahmen der Verfolgungsvorsorge - eine Beweiserhebung zur Verwendung in künftigen Strafverfahren.

Die Feststellung, "wer" jemand ist: Das ist eine Ur- und Kernaufgabe der Polizei.

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