Flick: Ausgeraubtes Grab:Kein Sarg und keine Leiche

Ein Jahr nach dem Diebstahl der Leiche des Milliardärs Friedrich Karl Flick fehlt vom Sarg wie von den Gebeinen jede Spur. Jetzt ist die Tat verjährt.

G. Fischer

Die im Dunklen sieht man nicht: Vor gut einem Jahr wurde der Sarg mit dem Leichnam des Milliardärs Friedrich Karl Flick aus dem Familienmausoleum auf dem Friedhof von Velden in Kärnten gestohlen. Trotz umfangreicher Ermittlungen der österreichischen Kriminalbehörden fehlt vom Sarg und den Gebeinen weiterhin jede Spur.

Flick: Ausgeraubtes Grab: Aus diesem Familien-Mausoleum auf dem Friedhof von Velden wurde der Sarg des Milliardärs entwendet.

Aus diesem Familien-Mausoleum auf dem Friedhof von Velden wurde der Sarg des Milliardärs entwendet.

(Foto: Foto: rtr)

Es kommt aber noch schlimmer: In diesen Tagen - die genaue Tatzeit dürfte zwischen 1. und 14. November gelegen haben - verjährte in Österreich die Tat, die strafrechtlich als Störung der Totenruhe und schwere Sachbeschädigung behandelt wird.

Das heißt: Sollten der oder die Täter noch gefasst werden, würden sie heute ohne Strafe davonkommen. "Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tatzeitpunkt, als der Sarg weggekommen ist", sagte der Klagenfurter Staatsanwalt Helmut Jamnig der österreichischen Tageszeitung Kurier.

Am 19.11.2008 gab die österreichische Polizei jedenfalls bekannt, dass wenige Tage zuvor der Sarg des 2006 verstorbenen Wahl-Österreichers entwendet worden war. Unbekannte hatten die Hunderte Kilo schweren Granitplatten verrückt und den Sarg abtransportiert.

Alle Spekulationen, es gehe um Erpressung, um Lösegeldforderungen, um Familienintrigen, um alte Rechnungen aus dunklen Geschäften, erwiesen sich schnell als haltlos. Auch relativ klare Zeugenaussagen über düstere Gestalten und einen weißen Lieferwagen, der den Friedhofseingang versperrt habe, führten zu keinen verwertbaren Erkenntnissen. Eine angeblich heiße Spur zu einem Nürnberger Anwalt, der für eine Hellseherin - sie wurde nie gefunden - tätig geworden war, verlief ebenso im Sand. Auch eine von der Familie ausgelobte Belohnung von 100.000 Euro brachte nicht den gewünschten Erfolg.

Mit der Verjährung der Tat wird auch die Suche eingestellt. Erst wenn es neue Anhaltspunkte gibt, will die Polizei neu ermitteln.

Übrigens: In Deutschland verjährt ein solches Delikt laut deutschem Strafrecht erst nach drei Jahren.

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