Fall Mireille B.:Angeklagter muss wegen tödlicher Messerattacke lebenslang ins Gefängnis

Mordprozess gegen afghanischen Asylbewerber

Der Angeklagte (Mitte) beim Auftakt des Prozesses im Gerichtssaal zwischen seinem Anwalt und einer Dolmetscherin.

(Foto: dpa)
  • Nach der tödlichen Messerattacke auf eine 17-jährige Flensburgerin ist ein Asylbewerber wegen Mordes verurteilt worden.
  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Flüchtling aus Afghanistan die junge Deutsche im März 2018 in ihrer Wohnung erstochen hatte.
  • Der junge Afghane kam 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Sein Alter ist umstritten.

Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf die Flensburgerin Mireille B. hat das Landgericht Flensburg ein Urteil gefällt und den Ex-Freund der 17-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Das Landgericht Flensburg sah es als erwiesen an, dass der Flüchtling aus Afghanistan die junge Deutsche am 12. März 2018 in ihrer Wohnung mit 14 Messerstichen getötet hatte. Mireille habe sich damals nach zwei Jahren On-Off-Beziehung endgültig von dem jungen Mann getrennt, sagte der Vorsitzende Richter. "Das Problem war, dass der Angeklagte das so gar nicht akzeptiert hat."

Das Alter des Angeklagten ist umstritten

Es sei ein Mord aus niederen Beweggründen gewesen. Wenn der Angeklagte verzweifelt gewesen sei, dann nicht aus Trauer, sondern wegen des Kontrollverlusts über Mireille. Dass diese die Beziehung tatsächlich endgültig beendet habe, sei nicht mit der narzisstischen Persönlichkeit des Angeklagten vereinbar gewesen.

Das Urteil folgt den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Mordmotive hatte sie verneint. Der Angeklagte selbst, der während des Prozesses geschwiegen hatte, erklärte in seinem letzten Wort, er habe die Tat nicht begangen. Der Verteidiger kündigte an, in Revision zu gehen.

Der junge Afghane war 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen, sein genaues Alter ist umstritten. Die Richter gingen mit Verweis auf mehrere Gutachten davon aus, dass der Angeklagte älter als 21 Jahre alt ist, und wendeten Erwachsenenstrafrecht an. Die Verteidigung hält ihn für jünger.

Anmerkung der Redaktion

In der Regel berichtet die SZ gemäß Pressekodex nicht über ethnische, religiöse oder nationale Zugehörigkeiten mutmaßlicher Straftäter. Wir weichen nur bei begründetem öffentlichen Interesse von dieser Linie ab. Das kann bei außergewöhnlichen Straftaten wie Terroranschlägen oder Kapitalverbrechen der Fall sein oder bei Straftaten, die aus einer größeren Gruppe heraus begangen werden (wie in der Silvesternacht 2015 in Köln). Ein öffentliches Interesse besteht auch bei Fahndungsaufrufen oder wenn die Biographie einer verdächtigen Person für die Straftat von Bedeutung ist. Wir entscheiden das im Einzelfall und sind grundsätzlich zurückhaltend, um keine Vorurteile gegenüber Minderheiten zu schüren.

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