Flatrate-Saufen:Ruf nach Alkohol ab 18 wird laut

Ein 16-Jähriger bricht nach einer Flatrate-Party mit 4,8 Promille zusammen und stirbt nach einem Monat im Koma. Nun verstärkt sich erneut die Forderung nach schärferen Gesetzen.

Der Junge sei an den Folgen des Kreislaufversagens gestorben, sagte die Sprecherin der Berliner Charité, Kerstin Endele. Wegen der ärztlichen Schweigepflicht seien weitere Angaben nicht möglich.

Nach Polizeiangaben soll die genaue Todesursache durch eine Obduktion geklärt werden.

Der Vorfall, der den Jungen ins Krankenhaus brachte, ereignete sich Ende Februar: Damals trank der Schüler offenbar 50 Gläsern Tequila in einem Lokal und brach dann mit 4,8 Promille im Blut zusammen. Seitdem lag der Schüler im Koma.

Die Kriminalpolizei ermittelt, ob andere Lokalbesucher oder der Wirt für den Tod des Schülers mitverantwortlich sind, weil sie ihn nicht vom Trinken abgehalten haben.

An der Schule des 16-Jährigen wurde die Nachricht vom Tod des Gymnasiasten mit Betroffenheit aufgenommen. "Im schulischen Rahmenwerden wir von ihm Abschied nehmen", hieß es in einer Erklärung der Leitung des Dreilinden-Gymnasiums in Berlin Zehlendorf. Unabhängig von dem Vorfall werde die Drogen- und Gewaltprävention fortgesetzt.

"Wir haben es hier mit einem gesellschaftlichen Phänomen zu tun, das uns sehr besorgt und dem nur durch langfristige Zusammenarbeit von Elternhaus, Schule, Politik und Öffentlichkeit begegnet werden kann", hieß es weiter.

CDU: Abgabealter erhöhen

Der Berliner CDU-Abgeordnete Mario Czaja forderte von Veranstaltern und Gastronomen einen freiwilligen Verzicht auf so genannte Flatrate-Partys.

Die CDU werde auf einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen drängen, die Angelegenheit sei überaus ernst und die Zahlen alarmierend: 2005 seien 274 Jugendliche zwischen zehn und 20 Jahren mit Alkoholvergiftungen in Krankenhäuser eingeliefert worden - doppelt so viele als noch vor fünf Jahren.

Im einzelnen schlug Czaja vor, das Abgabealter für Alkohol von 16 auf 18 Jahren zu erhöhen und in Handel und Gastronomie die Einhaltung dieser Vorschriften besser zu kontrollieren.

Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) sprach sich gegen eine Gesetzesverschärfung aus: "Wir wissen, dass das, was passiert ist, nicht hätte passieren dürfen, wenn man sich an die Gesetze gehalten hätte."

Die wichtigere Frage sei, ob bestehende Vorgaben eingehalten werden - "und wenn nicht, wie man dafür sorgt, dass sie entweder freiwillig eingehalten oder kontrolliert werden". Wenn man nicht in der Lage sei, das Gesetz mit einem Ausschankverbot an unter 16-Jährige durchzuhalten, erübrige sich die Frage, ob man das Ausgabealter auf 18 Jahre erhöhen sollte.

Die Bundesregierung hatte am Mittwoch erneut schärfere Gesetze gegen das Koma-Trinken abgelehnt. Bestimmungen im Jugendschutz- und Gaststättengesetz müssten streng umgesetzt werden, erklärte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD).

Dem Gesetz nach dürfen in Deutschland Bier, Wein und Sekt nicht an unter 16-Jährige, so genannte branntweinhaltige Getränke nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden.

Allein in Berlin waren in den vergangenen Wochen mehrere Fälle von exzessivem Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen bekannt geworden. Zuletzt war am Wochenende ein 15-jähriges Mädchen bewusstlos mit 4,1 Promille in ein Krankenhaus gebracht worden.

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