Süddeutsche Zeitung

Festnahme von Polanski:US-Behörden waren vorab informiert

Aus mehreren E-Mails geht hervor: Die Schweizer haben die US-Behörden vorab von der Anreise Roman Polanskis informiert. Daraufhin wurde der Haftbefehl aufgesetzt.

Die Schweizer Behörden haben die USA vorab von der geplanten Verhaftung des Regisseurs Roman Polanski unterrichtet. Dies geht aus mehreren E-Mails hervor, die der Nachrichtenagentur AP vorliegen.

Demnach schickte das Berner Bundesamt für Justiz (BJ) am 22. September ein dringliches Fax an das Büro für internationale Angelegenheiten (Office of International Affairs) beim Justizministerium in Washington und unterrichtete die US-Ermittler von der bevorstehenden Reise Polanskis zu einem Filmfestival in Zürich. Das Büro für internationale Angelegenheiten alarmierte daraufhin die Staatsanwaltschaft in Los Angeles, die sofort damit begann, einen Haftbefehl aufzusetzen.

"Ungewöhnlich"

Am 26. September wurde der 76-jährige Regisseur dann auf dem Flughafen Zürich verhaftet, obwohl er zuvor wiederholte Male unbehelligt in die Schweiz gereist war.

Eine Sprecherin des US-Justizministeriums lehnte eine Stellungnahme zu den Vorgängen ab. Bei der Staatsanwaltschaft im Bezirk Los Angeles sagte Sprecherin Sandi Gibbons, es sei ungewöhnlich, dass ihre Behörde Informationen über den Aufenthaltsort von Flüchtigen erhalte.

Ihm drohen 50 Jahre Haft

Am Dienstag wies das Bundesstrafgericht in Bellinzona eine Haftbeschwerde Polanskis ab. Begründet wurde dies mit einer hohen Fluchtgefahr: Polanski habe sich bereits 1978 durch die Ausreise nach Europa dem US-Verfahren entzogen. Er habe erklärt, sich entschlossen einer Auslieferung zu widersetzen.

Dazu komme die in den USA drohende Freiheitsstrafe von bis zu 50 Jahren. Polanskis Pariser Anwalt Hervé Temime deutete an, dass nach einer Prüfung des Urteils als nächste Instanz das Bundesgericht angerufen werden könnte.

In den USA ist seit mehr als 30 Jahren ein Vergewaltigungsverfahren gegen Polanski anhängig. Der Starregisseur wurde wegen Sex mit einer 13-Jährigen angeklagt. Er bekannte sich schuldig und musste für sechs Wochen ins Gefängnis. Kurz vor der Urteilsverkündung Ende Januar 1978 floh er dann nach Frankreich, weil ihm eine längere Haftstrafe drohte. Seither kann er nicht in die USA einreisen.

Antrag auf Verfahrenseinstellung abgelehnt

Ein Antrag des Starregisseurs, das Verfahren einzustellen, wurde noch im Mai von einem Gericht in Los Angeles abgelehnt, weil er dem Verfahren ferngeblieben war. Auch die US-Bürgerin, die damals von Polanski missbraucht worden sein soll, hatte für die Einstellung des Verfahrens plädiert.

Seine Verteidiger teilten in der vergangenen Woche dem Gericht mit, dass der Filmemacher nicht die Absicht habe, in die USA zurückzukehren.

Der Verband der Regisseure reagierte fassungslos auf Polanskis Verhaftung: Sie sei nicht nur eine "groteske Justizposse, sondern auch ein ungeheurer Justizskandal", erklärte der Verband. Mit ihrem Vorgehen hätten die Behörden dem Land weltweit Schaden zugefügt, schrieb der Verband Filmregie und Drehbuch.

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