Festnahme von Ali B.:Rechtlich äußerst heikel

Die Festnahme des Ali B., der die 14-jährige Susanna F. getötet haben soll, war für die kurdische Regierung eine Gelegenheit, den Deutschen einen Gefallen zu erweisen. Brisant ist die Frage, ob das Vorgehen zu einem Verfahrenshindernis werden könnte.

Von Moritz Baumstieger und Ronen Steinke, Berlin

Der Chef des Bundesnachrichtendienstes hat für persönliche Reisen nach Erbil, Kairo oder Kiew ein eigenes Flugzeug in ständiger Bereitschaft, eine Dassault Falcon 900 EX, seine Kollegen vom Bundeskriminalamt und der Bundespolizei dagegen fliegen auf ihren Missionen Linie. Meist Lufthansa.

Es ist gar nicht so ungewöhnlich, dass Chefs deutscher Sicherheitsbehörden selbst ins Ausland reisen, wenn es ernst wird: Gerade autoritär geführte Staaten verlangten oft einen persönlichen Besuch, erzählt einer, der selbst oft reisen musste. "Wenn man da etwas erreichen will, muss man selbst hinfahren", klagt der ehemalige BND-Präsident Gerhard Schindler.

"Hochachtung" verdiene es deshalb, wie schnell der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, am Samstag in ein Flugzeug in den Irak gestiegen sei, um den flüchtigen mutmaßlichen Mörder der 14-jährigen Susanna F. von dort zurückzuholen, findet Schindler. Es war ein denkbar unorthodoxer Einsatz: Anstatt einen Auslieferungsantrag an die irakische Regierung in Bagdad abzuwarten, was eine Beteiligung des Bundesjustizministeriums und des Auswärtigen Amtes in Berlin, vor allem aber eine politisch heikle Entscheidung in Bagdad erfordert hätte, nutzte der Bundespolizei-Chef kurzerhand eigene Kontakte.

Auf dem Rollfeld des Flughafens im nordirakischen Erbil gelandet, blieben Romann und seine Beamten am Samstagnachmittag im Flieger sitzen. Sie betraten irakischen Boden nicht, das zu betonen ist der Bundesregierung hinterher wichtig. Im Lufthansa-Flieger gilt deutsches Recht, ähnlich wie bei einem Schiff, das unter deutscher Flagge segelt; völkerrechtlich spricht man vom Flaggenprinzip. Die deutschen Beamten durften Hoheitsakte vollziehen, also auch einen mit deutschem Haftbefehl gesuchten Mann verhaften.

Dieter Romann

Voller Einsatz: Bundespolizei-Präsident Dieter Romann flog persönlich in den Irak.

(Foto: Fabrizio Bensch/dpa)

Und diesen Mann, den 20 Jahre alten Ali B., bekamen sie freundlich überreicht, von den Sicherheitskräften der örtlichen kurdischen Autonomieregierung, die hierzu juristisch in keiner Weise verpflichtet waren. Ein Auslieferungsverfahren gab es noch gar nicht. Stattdessen: eine angeblich direkte persönliche Absprache zwischen Romann und dem Berliner Residenten der nordirakischen Kurden, Dilshad Barzani, dem Onkel des aktuellen Präsidenten.

Der Verdächtige ist in einem besonders gesicherten Haftraum in Frankfurt untergebracht

Rechtlich ist das ganze Vorgehen äußerst heikel - zunächst für die Kurdenregierung. Sie hat einen eigenen irakischen Staatsbürger aus seinem Heimatland abgeschoben. Der Verhaftete Ali B. ist von Romann mit dem 16.57-Uhr-Flug nach Frankfurt mitgenommen worden. In vielen Staaten der Welt gilt eine solche Preisgabe eigener Bürger als tabu, die Bundesrepublik zum Beispiel dürfte eigene Bürger nicht ausliefern, selbst wenn sie wegen abscheulicher Taten gesucht werden. Das Grundgesetz verbietet es, mit wenigen Ausnahmen innerhalb der EU. Weltweit gibt es zu der Regel aber auch reichlich Ausnahmen - Großbritannien liefert eigene Staatsbürger aus. Das Völkerrecht überlässt die Frage letztlich jedem Land selbst.

Womöglich hatte Ali B. auf diesen Schutz gegen die ausländischen Verfolger gehofft, und womöglich steht der kurdischen Regierung nun innerstaatlich Kritik bevor, weil sie ihren Bürger nicht beschützt hat. Vielleicht ist es der kurdischen Regierung aber auch egal, denn der mutmaßliche Mörder und Vergewaltiger eines Mädchens dürfte keine Solidaritätswellen auslösen, auch hat die Bevölkerung derzeit andere Sorgen: eine drohende Dürre, Betrug bei den Parlamentswahlen und wieder zuschlagende IS-Schläferzellen.

Auch ist dies für die kurdische Regierung eine willkommene Gelegenheit, den Deutschen einen Gefallen zu erweisen. Die Bundeswehr trainiert seit 2014 die Peschmerga genannten Selbstverteidigungseinheiten und liefert Waffen; besonders die Bereitstellung von Panzerabwehrraketen des Typs Milan wurde in den kurdischen Gebieten mit großer Dankbarkeit aufgenommen. Auch Romann ist immer wieder zu Besuch hier: Deutsche Polizeieinheiten halfen schon 2004 bei der Ausbildung irakischer Beamter, und heute noch ist die Bundespolizei über die EU-Mission EUAM im Land engagiert.

Nur Schweigen

Auch ein anderer schwerer Kriminalfall mit einem Flüchtling als Verdächtigem beschäftigt seit dem Wochenende die Polizei: Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 25-Jährigen in Freiburg beharrt der Tatverdächtige auf seinem Aussageverweigerungsrecht. Der 23 Jahre alte Flüchtling aus Syrien war am Samstag festgenommen worden - knapp sieben Stunden nachdem die Frau von ihrem Handy aus die Polizei alarmiert und mitgeteilt hatte, dass sie von einem Unbekannten vergewaltigt worden sei. Auf die Spur des Syrers kam die Polizei eigenen Angaben zufolge durch einen am Tatort gefundenen Rucksack mit persönlichen Dokumenten. Der wegen Körperverletzungsdelikten polizeibekannte Mann, der seinen Wohnsitz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat, kam in Untersuchungshaft. dpa

Die Zentralregierung in Bagdad, die im September 2017 nach dem verfassungswidrigen Unabhängigkeitsreferendum der Kurden die Einheit des Iraks mit militärischer Macht sicherte, überwacht zwar sonst peinlich genau, dass die kurdische Autonomieregierung ihre Kompetenzen nicht überschreitet. Der Alleingang der kurdischen Sicherheitskräfte scheint aber in Bagdad nicht sonderlich zu stören, man scheint eher an einer geräuschlosen Beilegung des Falles interessiert zu sein. So äußerte sich lediglich ein Sprecher des Außenministeriums zum Fall Ali B. mit einem eher desinteressiert klingenden Statement: "Es wurde eine Untersuchung gestartet, um die Nachricht zu verifizieren, dass der Verdächtige an Deutschland ausgeliefert wurde", sagte Ahmed Mahgoub -einem irakischen TV-Sender.

Brisanter ist die Frage, ob das hemdsärmelige Vorgehen Romanns Folgen in Deutschland haben wird. Denn der Bundespolizei-Chef hat mit seiner Reise nicht ein deutsches Auslieferungsverfahren beschleunigt. Er hat ein solches Verfahren umgangen. Die Sorge war am Montag mit Händen zu greifen: Die Aktion sei "komplett" von der Bundespolizei ausgeführt worden, beteuerte die Sprecherin des Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU). Romann sei nicht "auf Geheiß" des Innenministers losgeflogen. Spätestens eine Wortmeldung von Romann selbst ließ am Montag erkennen, dass dies nur die eine Hälfte der Geschichte ist: Die Bundespolizei stelle klar, "dass der Bundesminister des Innern und der zuständige Staatssekretär über die in Rede stehenden präventivpolizeilichen Maßnahmen laufend informiert waren". Womöglich wird es bald noch feiner um Begrifflichkeiten gehen.

Auch in der hessischen Justiz, die Ali B. inzwischen entgegengenommen und in einem besonders überwachten Haftraum in Frankfurt untergebracht hat - zu seinem eigenen Schutz, wie es heißt -, diskutiert man Szenarien, in denen Romanns Vorgehen eine Verurteilung B.s erschweren könnte. An einem Prozess sei man zwar nicht gehindert, heißt es optimistisch in Wiesbadener Regierungskreisen. Nur wenn die Umstände einer Festnahme im Ausland krass menschenrechtswidrig waren, besteht in Deutschland ein "Verfahrenshindernis", so lautet die - umstrittene - Linie des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts. Ansonsten gilt: Male captus bene detentus - unrechte Gefangennahme, aber gute Verwahrung. Ali B. könne sich ja "an ein Verwaltungsgericht in Bagdad" wenden, wenn er sich durch den Vorgang in Erbil in seinen Rechten verletzt sehe, sagt ein hessischer Beamter. Trotzdem, man ist vorsichtig: Ein eigenmächtiges Vorgehen wie von Romann solle sicher nicht Schule machen in Deutschland. Und wer weiß, ob es die Richter reizen wird, ein Exempel zu statuieren - gegen die Sicherheitsbehörden? Ob sich Romanns Iraktrip wirklich gelohnt hat, wird man womöglich erst ganz am Ende erkennen, in der Revision.

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