Gewalt gegen Frauen:CDU und CSU wollen das Strafrecht verschärfen

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Blumen für das Opfer eines Femizids in Berlin. (Foto: Frank Sorge/Imago)

Die Unionsfraktion will einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen – und Femizide und Gruppenvergewaltigungen härter zu bestrafen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Die Unionsfraktion will an diesem Donnerstag einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, mit dem vor allem Frauen besser vor Gewalt geschützt werden sollen. Der Staat habe die Verpflichtung, heißt es in dem 19 Seiten langen Entwurf, verletzliche Personen besonders zu schützen, „neben Kindern insbesondere auch Frauen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung“. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen CDU und CSU auf eine Verschärfung des Strafrechts.

Konkret soll bei gefährlicher Körperverletzung, schwerem Raub und Mord ein neues Merkmal für diese Taten eingeführt werden: nämlich dass sie „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ begangen wurden. Damit könnten Gewalttaten gegen Kinder, Frauen, Ältere und Menschen mit Behinderung „angemessen bestraft werden“. Aus Sicht von CDU und CSU kommt die Tatsache, dass es besonders „verwerflich, niederträchtig und feige“ sei, sich an Schwächeren zu vergreifen, im Strafrecht zwar durchaus zum Ausdruck. Allerdings nur teilweise und „gerade nicht bei Mord, beim schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung“. Der Hintergrund: Wenn herkömmliche Mordmerkmale – etwa dass der Täter „heimtückisch“ oder „grausam“ gehandelt hat – nicht erfüllt sind, kann ein Täter nur wegen Totschlags verurteilt werden. Mit einem neuen Mordmerkmal, wie es CDU und CSU vorschwebt, könnten sogenannte Femizide also härter bestraft werden.

Zudem will die Unionsfraktion, dass auch Gruppenvergewaltigungen härter bestraft werden, nämlich mit einer Mindeststrafe von drei bis fünf Jahren. Jeden Tag gebe es in Deutschland zwei Vergewaltigungen durch mehr als eine Person, heißt es im Entwurf. Der bisherige Strafrahmen für derartige Taten „erfasst das Unrecht nicht ausreichend und soll daher geändert werden“.

Auch die Mindeststrafe für Körperverletzungen soll auf drei Monate steigen; wenn eine Waffe im Spiel ist – also etwa ein Messer – soll die Tat zudem als Verbrechen geahndet werden, mit einem Strafmaß von einem bis 15 Jahren Gefängnis. Stalkern wiederum – Tätern also, die anderen Menschen nachstellen und damit deren Leben empfindlich beeinträchtigen –, sollen bis zu fünf Jahre Haft drohen.

Um vor allem Frauen vor gewalttätigen Ex-Partnern zu schützen, wollen CDU und CSU die „elektronische Fußfessel“ bundesweit als gerichtliche Maßnahme einführen. Länder wie Spanien hätten damit „gute Erfahrungen gesammelt“, heißt es in dem Entwurf. Die Fußfessel führe dazu, „dass gewalttätige Männer meist Abstand zu ihren ehemaligen Partnerinnen halten“.

Die Unionsfraktion beruft sich mit ihrem Vorstoß auch auf das im Juni veröffentlichte Lagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes. Diese Zahlen zeigen, dass 2023 von 256 276 Opfern häuslicher Gewalt – ein Plus von 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr – gut 70 Prozent weiblich waren. Knapp 78 Prozent der 136 557 Täter wiederum waren Männer. Gerade bei häuslicher Gewalt gehen die Experten davon aus, dass die Dunkelziffer sehr viel höher ist als die Zahl der Fälle, die angezeigt werden. Verwiesen wird auch auf die allgemeine Kriminalstatistik, wonach vergangenes Jahr 8,6 Prozent mehr Fälle von Gewaltkriminalität festgestellt wurden als 2022, insgesamt 214 099. Gegenüber 2019, dem letzten Vor-Corona-Jahr, sei das ein Plus von 18,3 Prozent. Besonders betont wird der Anstieg sogenannter Messerangriffe.

„Mit unserem Gesetzentwurf bieten wir Lösungen für die zunehmende Verrohung der Gesellschaft“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), der Süddeutschen Zeitung. Sie reagierten auf die dramatische Zunahme von Straftaten, „insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität und häuslichen Gewalt“. Die Politik müsse auf diese Entwicklung dringend Antworten finden. „Es reicht nicht, wenn die Bundesminister gebetsmühlenartig nach jeder Gewalttat ein hartes Durchgreifen der Justiz fordern. Die Ampel muss endlich im Bereich der Inneren Sicherheit ihr Zögern und Zaudern aufgeben.“

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