Prozess in Berlin:Höchststrafe für Mord an Ex-Frau

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Kurz nach Norhan A.s Tod legten Trauernde Blumen und Kerzen am Tatort nieder. Die Frau hatte in einer geschützten Wohnung gelebt, ihr Ex-Mann lauerte ihr auf dem Bürgersteig auf. (Foto: Fabian Sommer/dpa)

Norhan A. wurde in Berlin vor ihrem Wohnhaus von ihrem Ex-Mann erstochen. Nun muss er lebenslang in Haft. Wegen der „öffentlichen Hinrichtung“ stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest.

Sechs Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf die 36 Jahre alte Norhan A. in Berlin-Zehlendorf ist ihr Ex-Ehemann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 50-Jährigen des Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist dadurch in der Regel nahezu ausgeschlossen. Der Angeklagte habe in dem Entschluss gehandelt, eine „öffentliche Hinrichtung zu vollziehen“, sagte der Vorsitzende Richter.

Norhan A. hatte sich im Jahr 2020 vom Vater ihrer vier Kinder getrennt und zwei Jahre später scheiden lassen. Der Libanese habe sich „tief beleidigt und in seiner Ehre verletzt gefühlt“, so die Anklage. Immer wieder habe er seiner Ex-Frau nachgestellt und sie schließlich am 28. August 2024 vor einem Haus in Berlin-Zehlendorf angegriffen. Dort war die 36-Jährige in einer geschützten Wohnung untergebracht. Nach Schlägen und Tritten habe er auf sie eingestochen, ein Stich traf das Herz. Eine Passantin hatte noch versucht, die Frau mit ihrem Körper zu schützen – vergebens, Norhan A. starb im Krankenhaus. Bei seiner Festnahme am Tatort soll der Mann gesagt haben, sie habe „nicht verdient zu leben“, es sei „um seine Ehre gegangen“.

Das Gericht folgte mit der Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf einen Schuldspruch wegen Totschlags plädiert: Es habe sich nicht um eine geplante Tat gehandelt. Der 50-Jährige hatte im Prozess erklärt, es habe immer wieder Streit um das Sorgerecht gegeben. Am Tattag sei er zu dem Haus gegangen, um „etwas von den Kindern zu sehen oder zu hören“. Als die 36-Jährige vor ihm gestanden habe, sei es zum Streit gekommen, er habe die Beherrschung verloren und zugestochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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SZ PlusVon Constanze von Bullion

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