Fehlerhafte Gutachten in Sorgerechtsfällen:Papa ist ein Krokodil, Mama sitzt im Kerker

Wenn Eltern sich trennen und es vor Gericht um das Sorgerecht geht, soll eigentlich das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Doch viele Gutachten, die von Familienpsychologen vor Gericht eingereicht werden, arbeiten mit wissenschaftlich zweifelhaften Methoden.

Von Wolfgang Janisch

Zuerst die gute Nachricht. Es ist vieles besser geworden im Familienrecht, man kann das an der steilen Karriere eines einzigen Begriffs ablesen. Das "Kindeswohl" steht heute im Mittelpunkt, wenn Eltern sich trennen und Richter entscheiden müssen, wo die Kinder jetzt hinsollen. Gerichte mühen sich herauszufinden, was etwa beim Sorgerecht das Beste für die Kinder ist. Weil es dafür Profis gibt, beauftragen sie Psychologen, die ein Diplom haben oder einen Master of Science. Und hier beginnt das Problem.

Zwei Psychologie-Professoren der Fern-Universität Hagen, Christel Salewski und Stefan Stürmer, haben 116 familienpsychologische Gutachten aus Nordrhein-Westfalen auf die Einhaltung wissenschaftlicher Standards analysiert. Das Ergebnis nennen sie "alarmierend". Mindestens ein Drittel, womöglich mehr als die Hälfte jener Gutachten, die über Schicksale entscheiden, sei fehlerhaft.

Das liegt zum Beispiel an den Krokodilen. Eine beliebte Untersuchungsmethode ist der Familie-in-Tieren-Test. Das Kind bekommt Papier und Stifte. Malt es den Papa als Krokodil: bedenklich! Wobei Schnappi, das kleine Krokodil aus dem Kinderlied, ja eher sympathisch ist. Oder der Zeichentest mit dem Märchenschloss. Was sagt uns das eigentlich, wenn die Mama im Kerker sitzt?

Die Kritik: Viele Gutachten sind unwissenschaftlich

"Das sind platte Alltagstheorien, die da zur Anwendung kommen", sagt Salewski. Die Wissenschaft rate längst von solchen "projektiven Verfahren" ab, weil die Ergebnisse spekulativ seien. In mehr als einem Drittel der ausgewerteten Gutachten seien ausschließlich solche und ähnlich problematische Verfahren angewandt worden. Der Kern der Kritik lautet: Viele Gutachten sind unwissenschaftlich und damit selbst für Fachleute nicht nachvollziehbar. Oft fehle jegliche Begründung, warum sich die Psychologen für ein Testverfahren entschieden. Stattdessen stützten sie sich auf unsystematische Gespräche und beiläufige Beobachtungen.

Die Studie hat Wellen geschlagen. Bei der Vorstellung im Bundesjustizministerium im Juli seien sich die Fachleute einig gewesen, dass hier ein Missstand vorliege, sagt Salewski. Das Justizministerium NRW hat inzwischen eine Anhörung mit Familienrichtern abgehalten, es setzt auf Fortbildung.

Können Gerichte Mindeststandards vorgeben?

Vor zwei Wochen trafen sich die Fachverbände, um Qualitätskriterien zu erarbeiten. Entscheidend wird freilich sein, wie verbindlich solche Richtlinien sind. Muss ein Gesetz her? Können die Gerichte Mindeststandards vorgeben, wie es der Bundesgerichtshof einst bei den Glaubwürdigkeitsgutachten getan hat? Oder genügt es, vor Gericht auf öffentlich bestellte Familienpsychologen zu setzen - ein Weg, der im Bundesjustizministerium erwogen wird? Salewski ist jedenfalls zuversichtlich: "Das Thema ist in der Politik angekommen."

Wirklich? Ausgerechnet das Justizministerium NRW, das die Studie unterstützt hat, bezweifelt nun deren Aussagekraft. Es sei ungewiss, ob sich das "beobachtete Qualitätsniveau landesweit gleichermaßen darstellt". Dabei war ein Kölner Psychologe bereits vor einigen Jahren bei einer Stichprobe zum Ergebnis gekommen, Familienpsychologen wendeten oft fragwürdige Verfahren mit geringer Aussagekraft an. Den Maltest mit der Tierfamilie zum Beispiel.

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