Süddeutsche Zeitung

Fall Yağmur:Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Jugendamtsmitarbeiter ein

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Etwa eineinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod der dreijährigen Yağmur hat die Staatsanwaltschaft in Hamburg ihre Ermittlungen gegen Mitarbeiter örtlicher Jugendämter eingestellt. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen oder andere in Frage kommende Delikte, erklärte die Behörde. Das hätten Aktenauswertung und rechtliche Prüfung ergeben.

Yağmur war im Dezember 2013 nach brutalen, anhaltenden Misshandlungen durch ihre Mutter an inneren Verletzungen gestorben. Dafür wurde diese vom Hamburger Landgericht im November vergangenen Jahres wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Entscheidung ist bisher noch nicht rechtskräftig; die Mutter hat Revision eingelegt.

Die Familie war von Jugendämtern betreut worden, weshalb auch deren Mitarbeiter in den Fokus von strafrechtlichen Ermittlungen rückten. Schon lange vor Yağmurs Tod gab es demnach einen ernstzunehmenden Hinweis auf körperliche Misshandlungen, nachdem das kleine Mädchen mit einer Hirnverletzung in ein Krankenhaus kam.

Objektive Sorgfaltspflichtverletzungen

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, habe die Auswertung und Prüfung des umfangreichen Aktenmaterials zwar ergeben, dass zwei Jugendamtsmitarbeitern objektive Sorgfaltspflichtverletzungen bei der Einschätzung der Gefährdungslage für Yagmur vorzuwerfen seien. Es fehle aber die für eine Anklageerhebung nötige hinreichend sichere Feststellung, dass die Jugendamtsmitarbeiter bei pflichtgemäßem Handeln den Tod von Yağmur verhindert hätten.

Weil die Ursache der Verletzungen damals nicht sicher feststand, sei nicht auszuschließen, dass das Mädchen trotz eines Einschreitens zurück zu den Eltern gekommen wäre. Es sei außerdem auch nicht sicher, dass mögliche Maßnahmen der Ämter nach einer Kita-Abmeldung den Tod Yağmurs sicher verhindert hätten. Daher liege kein strafbares Verhalten vor, argumentierten die Ermittler.

Ein Jahr nach Yağmurs Tod hatte der Parlamentarische Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht zu dem Fall verabschiedet. Darin werden zahlreiche Fehler der Behörden im Umgang mit dem Kind dargestellt.

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