Süddeutsche Zeitung

Fall Tuğçe:Verteidigung will Prozess neu aufrollen lassen

  • Der Verteidiger von Sanel M. hält den Richter im Tuğçe-Prozess für befangen.
  • Wann über den Antrag entschieden wird, ist unklar. Das Landgericht Darmstadt hat dafür maximal eine Woche Zeit.
  • Rechtsexperten sagen allerdings, es sei wenig wahrscheinlich, dass der Prozess von vorn beginnen müsse.

Von Susanne Höll, Darmstadt

Im Prozess um den Tod der Studentin Tuğçe Albayrak lief es zuletzt nicht schlecht für den Angeklagten Sanel M.. Unabhängige Augenzeugen hatten Aussagen von Freundinnen der jungen Frau widersprochen, dass der 18-jährige Angeklagte zur Tatzeit besonders aggressiv gewesen sei, der Studentin gedroht habe und nur mit körperlicher Gewalt zu bändigen gewesen sei.

Umso überraschender erschien an diesem Freitag ein Antrag der Verteidigung. Etwa zweieinhalb Wochen vor dem geplanten Urteil verlangten die Rechtsbeistände im Darmstädter Landgericht, den Prozess komplett neu aufzurollen und stellten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Jens Aßling.

Debatte um Video

Aßling, so der Vorwurf von Anwalt Stephan Kuhn, habe in einem internen Schreiben an das Oberlandesgericht in Frankfurt gezeigt, dass er Sanel M. nicht unbefangen gegenüberstehe. In der Korrespondenz ging es um das Bemühen der Verteidigung, ihren Mandaten auf freien Fuß zu bekommen. Ende März beantragten die Anwälte eine Haftprüfung, über die das OLG Frankfurt bis heute nicht entschieden hat. Richter Aßling wurde von dem Gericht um Stellungnahme gebeten.

Unter Verweis auf ein für den Prozess wichtiges Video der Tatzeit schrieb der Richter, Sanel M. sei unmittelbar vor der Ohrfeige mehrfach auf Tuğçe zugerannt. Das sei falsch, sagen die Verteidiger und rügen außerdem, dass sich das Oberlandesgericht kein eigenes Bild von den Aufnahmen machen konnte, weil das Video dort gar nicht vorliege.

Landgericht hat maximal eine Woche Zeit

Die Staatsanwaltschaft hält den Befangenheitsantrag für unberechtigt, Aßling machte deutlich, dass er sich keiner Schuld bewusst ist, er habe dem Oberlandesgericht in der Stellungnahme lediglich "vorläufige" Erkenntnisse der Kammer mitgeteilt und sei zudem der Meinung gewesen, dass die Staatsanwaltschaft das Video längst nach Frankfurt geschickt habe.

Wann über den Antrag entschieden wird, ist unklar. Das Landgericht Darmstadt hat dafür maximal eine Woche Zeit. Rechtsexperten sagten, es sei wenig wahrscheinlich, dass Aßling abgelöst werde und der Prozess von vorn beginnen müsse.

Der Fall Tuğçe

Der Tod der Studentin hatte das ganze Land bestürzt, viele feirten sie als Heldin, der Bundespräsident prüft, ob sie posthum mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet werden soll. Die junge Frau war nach Aussagen ihrer Freundinnen an jenem Morgen in einem Schnellimbiss in Offenbach zwei minderjährigen Mädchen zu Hilfe geeilt, die in einer Toilette von Sanel M. und dessen Freunden angesprochen worden waren.

Daraus hatte sich ein Streit entzündet, bei dem sich Sanel M. und dessen Clique und Tuğçe Albayrak übelst beschimpften. Der Zwist endete mit der Ohrfeige; die Studentin stürzte zu Boden, verletzte sich lebensgefährlich und starb später.

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