Fall Tuğçe:Sanel M. bleibt in Untersuchungshaft

Abschied von Tugce

Tuğçe starb einem Gutachten zufolge an einer Gehirnblutung, die durch den harten Aufschlag ihres Kopfes auf den Boden ausgelöst wurde.

(Foto: dpa)
  • Der im Fall Tuğçe Albayrak angeklagte Sanel M. muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben.
  • Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht einen dringenden Tatverdacht und Fluchtgefahr bei dem Angeklagten gegeben.
  • Sanel M. hatte die Studentin Tuğçe nach einem Streit so heftig auf den Kopf geschlagen, dass sie stürzte. Sie fiel ins Koma und starb später an einer Gehirnblutung.

Sanel M. bleibt in U-Haft

Der Angeklagte im Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Tuğçe Albayrak bleibt in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verwarf eine Beschwerde des 18-jährigen Sanel M. gegen die Fortdauer seiner U-Haft, wie das Gericht mitteilte. Als Gründe dafür nannte das OLG in seinem am 3. Juni gefassten und am Dienstag zugestellten Beschluss den weiter dringenden Tatverdacht und Fluchtgefahr. Weil der Angeklagte in Deutschland massiv bedroht werde, sei zu befürchten, dass er sich ins Ausland absetze. Die bereits Ende März eingereichte Beschwerde sei nach dem OLG-Beschluss zurückgenommen worden.

Schlag mit Todesfolge

Im Prozess vor dem Landgericht Darmstadt wird Sanel M. Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Er soll die Studentin im November 2014 vor einem Schnellrestaurant in Offenbach so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass sie stürzte. Tuğçe schlug hart mit dem Kopf auf und starb später im Krankenhaus.

Der Tod der 22-Jährigen hatte große Anteilnahme ausgelöst, weil Tuğçe zuvor in dem Restaurant zwei Mädchen vor dem Angeklagten beschützt haben soll. Zu diesem Punkt gab es in dem Prozess aber teils widersprüchliche Zeugenaussagen. Das Urteil könnte am 16. Juni gesprochen werden.

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