Fall Maddie:Verdächtiger hat offenbar wenig Chancen auf Freilassung

Fall Maddie: Gutachten zu Beschwerde des Maddie-Verdächtigen

Praia da Luz in Portugal: Hier soll der Tatverdächtige im Fall Maddie 2005 eine damals 72 Jahre alte US-Amerikanerin vergewaltigt haben.

(Foto: Armando Franca/dpa)

Der 43-Jährige war in einem anderen Fall wegen Vergewaltigung verurteilt worden und fordert eine Aufhebung des Urteils. Der Generalanwalt des EuGH sieht dazu keinen Grund.

Der Tatverdächtige im Fall Maddie musste bei seinen Bemühungen um eine Freilassung aus dem Gefängnis einen Rückschlag hinnehmen. Der Fall ist juristisch kompliziert. Es geht nicht nur um den Fall des vor 13 Jahren verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann, sondern auch um diverse weitere Straftaten, deretwegen der Verdächtige bereits verurteilt worden ist. Und es geht um den Gültigkeitsumfang von Auslieferungsanträgen und Haftbefehlen.

Christian B., der Verdächtige, ist vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, um seine Haftentlassung zu erreichen. Streitpunkt dabei ist der Fall einer zur Tatzeit 72 Jahre alten US-Amerikanerin, die B. im Jahr 2005 in Praia da Luz vergewaltigte, in genau jenem Ort also, an dem auch Madeleine McCann verschwand. Wegen dieser Tat wurde B. zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Womöglich kann in Deutschland kein Prozess möglich

Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kommt in einem Rechtsgutachten nun zu dem Ergebnis, dass eben jenes Urteil vom Landgericht Braunschweig, das im Dezember 2019 erging, in Einklang mit dem europäischen Recht stand. Das Gutachten ist für die EuGH-Richter nicht bindend, meist folgen sie aber der Einschätzung des zuständigen Generalanwaltes. Relevant ist das Verfahren wegen möglicher Auswirkungen auf den Fall Madeleine McCann: Sollte der Mann vom EuGH Recht bekommen, könnte ihm womöglich in Deutschland nicht der Prozess gemacht werden.

Der 43-jährige Christian B. wird verdächtigt, die dreijährige Britin 2007 aus einer Ferienanlage an der portugiesischen Algarve entführt zu haben. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen tot ist. Derzeit sitzt B. in Kiel eine Gefängnisstrafe von 21 Monaten wegen Drogenhandels ab. Doch nach deren Ende droht ihm erneut Gefängnis, weil er die Strafe für die Vergewaltigung der US-Amerikanerin noch nicht verbüßt hat.

Konkret geht es in dem EuGH-Verfahren darum, dass der Mann eine Aufhebung des Urteils im Fall der US-Amerikanerin fordert, weil er ursprünglich auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls im Jahr 2017 für eine andere Straftat an Deutschland ausgeliefert worden war. Er verweist dabei darauf, dass es EU-Regeln für den Europäischen Haftbefehl verbieten, dass jemand dann auch wegen anderer vor der Auslieferung begangener Straftaten belangt wird.

Wie stark die Indizien im Fall McCann sind, ist unklar

Nach dem Rechtsgutachten ist diese Regelung aber für den Fall irrelevant, da der Mann Deutschland im Jahr 2018 wieder freiwillig verlassen hatte und erst über einen neuen Europäischen Haftbefehl zurückkam. Jener neue Haftbefehl wurde wegen Drogenhandels gestellt und mündete schließlich in die Gefängnisstrafe, die B. derzeit absitzt. Auch für das Ende 2019 ergangene Urteil im Fall der US-Amerikanerin wäre dann der zweite Haftbefehl maßgeblich und nicht der erste aus dem Jahr 2017.

Die Behörden in Italien, die den Haftbefehl damals vollstreckten, hätten zugestimmt, so der EuGH-Generalanwalt, dass B. auch wegen der Vergewaltigung der US-Amerikanerin verfolgt und verurteilt würde. In diesem Fall greifen die Einschränkungen für den ersten Haftbefehl nach Auffassung des Generalanwalts nicht mehr.

B. war ursprünglich 2017 von Portugal an Deutschland übergeben worden, damit er dort wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes belangt werden konnte. Die wegen dieser Tat gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verbüßte er laut EuGH-Angaben bis zum 31. August 2018.

Seit Kurzem ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Mordverdachts gegen B., auf dessen Spur sie bereits 2013 kam und der sich zwischen 1995 und 2007 regelmäßig an der portugiesischen Küste aufhielt. Wie stark die Indizien gegen den Mann im Fall McCann sind, ist unklar. Bis jetzt wurde keine Anklage erhoben. Zuletzt nahmen Ermittler Ende Juli Grabungen in einem Kleingarten am Stadtrand von Hannover vor. Ob und was bei der zweitägigen Polizeiaktion gefunden wurde, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig bislang aber nicht mit.

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