Schleswig-Holstein:Verdächtiger im Fall Maddie kam 2018 wegen Justizpanne frei

A person walks past a graffiti on a kiosk at the Praia da Luz beach

Hölle im Urlaubsparadies: Ein Graffiti an einer Hauswand in Praia da Luz

(Foto: Rafael Marchante/REUTERS)

Die Behörden hätten die Möglichkeit gehabt, Christian B. länger in Haft zu halten - doch sie handelten offenbar zu spät. Nun prüfen die Ermittler, ob es Verbindungen zu einem weiteren Vermisstenfall gibt.

Von Peter Burghardt, Hamburg, und Ronen Steinke, Berlin

Hinter den Backsteinmauern der Justizvollzugsanstalt Kiel sitzt also der neue Hauptverdächtige im Fall der verschwundenen Madeleine McCann, ein Deutscher. Festgenommen worden ist er wegen einer ganz anderen Sache, und erst vor knapp zwei Jahren hatte man den 43-Jährigen sogar schon wieder aus der Haft entlassen. Er konnte sich frei in Europa bewegen, er reiste nach Italien. Und er konnte das nicht etwa deshalb, weil die Justiz nichts mehr gegen ihn in der Hand gehabt hätte. Sondern, nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung, weil die Staatsanwaltschaft Flensburg zu spät handelte.

Es war August 2018, Christian B. saß im Gefängnis wegen sexuellen Missbrauchs eines anderen Kindes. Wenige Tage bevor diese Strafe am 31. August auslaufen sollte, wurde die Staatsanwaltschaft Flensburg aktiv. Die Juristen wollten verhindern, dass Christian B. auf freien Fuß kommt. Es gab dazu eine gute Möglichkeit. B. hatte noch eine alte Strafe offen. Es ging um Drogenhandel auf Sylt. Das Amtsgericht im nordfriesischen Niebüll hatte ihn deswegen am 6. Oktober 2011 zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt, die Strafe aber zunächst zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil von damals, das der SZ vorliegt, attestierte dem Verurteilten eine "günstige Sozialprognose". Er werde sich "schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen".

Wenige Tage vor der anstehenden Entlassung aus dem Gefängnis erinnerte sich die Staatsanwaltschaft Flensburg an diese alte, noch nicht verbüßte Strafe - die Bewährung war inzwischen widerrufen. Nun benötigte man aber die Zustimmung der portugiesischen Behörden. Diese hatten B. zuvor, im Juli 2017, nur wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs ausgeliefert, die Drogenvorwürfe hatten die deutschen Juristen bei der Auslieferung nicht erwähnt. Aufgrund des sogenannten Spezialitätsgrundsatzes darf die deutsche Justiz nicht über das hinausgehen, was im Auslieferungsantrag erwähnt wird.

Einen solchen Antrag stellte die Staatsanwaltschaft Flensburg aber sehr spät, wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat. Ein Versäumnis mit Folgen: "Da dies nicht rechtzeitig erfolgte, wurde der Angeklagte am 31. August 2018 aus der Strafhaft entlassen", stellten die Richter im April dieses Jahres fest. "Am 18. oder 19. September 2018 reiste er in die Niederlande aus und begab sich später nach Italien." Erst am 27. September 2018 konnte Christian B. dann wieder festgenommen werden, in Italien. Vier Wochen: So lange dauerte es, bis die Flensburger Staatsanwaltschaft erneut einen Europäischen Haftbefehl erwirkt und die italienischen Behörden Christian B. gefasst hatten.

Schleswig-Holstein: Seit vergangenem Oktober sitzt Christian B. in der JVA Kiel hinter Gittern - nicht zum ersten Mal.

Seit vergangenem Oktober sitzt Christian B. in der JVA Kiel hinter Gittern - nicht zum ersten Mal.

(Foto: Morris Mac Matzen/AFP)

Seit dem 18. Oktober 2018 befindet sich B. wieder in Kieler Haft, zum zweiten Mal. Portugals Justiz hat ihr Einverständnis gegeben. Der Bundesgerichtshof hat offengelassen, wem genau hier ein Vorwurf zu machen ist, ob also vielleicht auch die portugiesische Justiz zu langsam reagiert hat. Aber der Jurist Peter Rackow, Experte für Rechtshilfe der Universität Göttingen, hat eine deutliche Einschätzung. "Wenn da ein unverbüßtes deutsches Urteil im Raum steht, dann ist das ganz klar die Verantwortung der zuständigen Staatsanwaltschaft", sagt er. "Sie ist in Deutschland für Strafvollstreckung zuständig. Wer sollte sich sonst darum kümmern?"

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Flensburg bestätigte der SZ den Ablauf. Was er nicht beantwortet, ist diese Frage: Warum wurde erst wenige Tage vor der geplanten Haftentlassung am 31. August 2018 agiert, wo doch der Termin seit mehr als einem Jahr feststand? Zu den "Gründen und Zeitpunkten von Antragstellungen und Entscheidungen im Vollstreckungs- oder Rechtshilfeverfahren" mache man keine Angaben.

Fall Maddie - Zeugenaufruf

In diesem Haus an der portugiesischen Algarve soll Christian B. zeitweise gewohnt haben.

(Foto: -/dpa)

Manches spricht für Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den verschiedenen Behörden in Deutschland und Portugal, die seit vielen Jahren wegen verschiedener Verbrechen mit Christian B. befasst sind. Er sind viele Taten zusammengekommen, vor allem Sexualdelikte. Unter anderem waren Videos und ein Chat aufgetaucht. Beweise, dass der Deutsche Madeleine McCann verschleppt und anschließend getötet hat, sind offiziell keine bekannt. Veröffentlicht wurden außer seinen Vorstrafen bislang unter anderem Indizien wie die Hinweise auf Autos, Häuser, Mobilnummern und eine Zeugenaussage über ein Gespräch des Mannes, in dem offenbar der Name Maddie fiel. Mit seinem Handy war er nahe der Ferienanlage in Praia da Luz an der Algarve eingeloggt, aus der das damals drei Jahre alte Mädchen aus Großbritannien am 3. Mai 2007 verschwand.

Die Polizei prüft eine Verbindung zum Fall Inga

Außerdem prüfen die Ermittler nun, ob es eine Verbindung zu einem weiteren Vermisstenfall in Sachsen-Anhalt geben könnte. Dort verschwand im Mai 2015 die damals fünfjährige Inga, als sie mit ihren Eltern auf einem Ausflug im Wald unterwegs war. Trotz umfangreicher Suchaktionen bleibt das Mädchen vermisst. Die Staatsanwaltschaft Stendal bestätigte, dass geprüft werde, "ob es Anhaltspunkte für Zusammenhänge" gebe und ob sich daraus ein Anfangsverdacht gegen Christian B. ergebe. Er wolle "etwas Kleines einfangen und tagelang benutzen", schrieb er im September 2013 einem Bekannten, zitiert der Spiegel aus der Ermittlungsakte im Fall Maddie.

Laut einer portugiesischen Zeitung berichtete der frühere Chefermittler Gonçalo Amaral bereits im vergangenen Jahr von einem verdächtigen Deutschen, der online über Maddie gesprochen habe. Die britische Polizei bereite "das Ende der Untersuchung vor, mit einem deutschen Pädophilen, der zurzeit im Gefängnis ist", sagte Amaral schon im April 2019. "Er wird wahrscheinlich der Sündenbock sein."

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