Süddeutsche Zeitung

Braunschweig:Verdächtiger im Fall Maddie bekommt keine Bewährung

Zum Schutz der Allgemeinheit könne eine Strafaussetzung nicht verantwortet werden, so das Gericht. Damit bleibt der 43-Jährige bis mindestens Januar in Haft.

Die Haftstrafe, die der im Fall Madeleine McCann Verdächtigte derzeit wegen einer anderen Straftat verbüßt, wird nicht zur Bewährung ausgesetzt. Den Antrag des 43-Jährigen habe die Strafvollstreckungskammer abgelehnt, teilte das Landgericht Braunschweig am Donnerstag mit. Damit bleibt die Gefängnisstrafe in Kiel wegen Drogenhandels bestehen, sie endet am 7. Januar 2021.

Im Sinne des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit könne eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht verantwortet werden, hieß es zur Begründung. "Der Verurteilte sei mehrfach vorbestraft und Bewährungsversager." Bei einem Rückfall des Mannes müsse mit schweren Straftaten gerechnet werden, teilte das Gericht mit. Faktoren, die den Verurteilten von der Begehung weiterer Straftaten abhalten könnten, seien nicht festgestellt worden.

Rund um den Anhörungstermin am Montag war die Situation im Braunschweiger Gerichtsgebäude eskaliert. Beim Anlegen von Fußfesseln zog sich der Mann Rippenverletzungen zu und wurde im Krankenhaus behandelt. Der Vorfall ist Gegenstand neuer Ermittlungen.

Gegen den Beschluss des Braunschweiger Gerichts kann noch Beschwerde eingelegt werden. Im Fokus steht der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter, seit das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Juni mitteilten, dass sie im Fall der vermissten Britin Madeleine McCann gegen ihn wegen Mordverdachts ermitteln. Das Mädchen war 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Der Fall sorgt bis heute weltweit für Aufsehen.

Selbst wenn nun aber auf Bewährung für den 43-Jährigen entschieden worden wäre, hätte wohl eine Untersuchungshaft in einem Vergewaltigungsfall gegriffen. Der Mann soll im Jahr 2005 - rund anderthalb Jahre vor dem Verschwinden von Maddie - ebenfalls in Praia da Luz eine 72-Jährige vergewaltigt haben. Gegen das Braunschweiger Urteil vom Dezember 2019, das auf sieben Jahre Haft lautete, hat der 43-Jährige Revision eingelegt, eine Entscheidung der BGH-Richter liegt noch nicht vor.

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