Fall "Kalinka":Stiefvater bleibt in Haft

Dieter K. war zum Zweck seiner Verhaftung entführt worden, doch seine Beschwerde scheiterte.

Im Justizdrama um den Tod der Französin Kalinka bleibt deren deutscher Stiefvater Dieter K. in französischer Haft. Der Mediziner scheiterte am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter wiesen seine Beschwerde als unzulässig zurück (Az. 67521/14). Der 82-Jährige verbüßt eine 15-jährige Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Seine Stieftochter war 1982 tot in seinem Haus am Bodensee gefunden worden. Pariser Richter sahen es 2011 als erwiesen an, dass er die 14-Jährige vergewaltigen wollte und ihr Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte. Das Urteil war nur möglich, weil Kalinkas leiblicher Vater K. nach Frankreich hatte entführen lassen. Die deutsche Justiz hatte die Ermittlungen gegen K. eingestellt.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: